No CommentWo bleibt die Freiburger Justiz? Verfassungsgericht schützt erneut Blockaden vor Strafrecht!
Time for Change
(Kommentar von K.-Michael Menzel)
Eneut hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 7.März das Grundrecht auf Demonstration nach Art. 8 GG gestärkt. Ein Strafurteil eines Landgerichtes, dass nach dem Nötigungstatbestand eien Sitzblockade aburteilte, wurde aufgehoben,
Um so unverständlicher ist es, dass vor dem Freiburger Amtsgericht, nach einer Strafbefehlswelle der Staatsanwaltschaft, eine buchstäbliche Prozesswelle rund um die kurzzeitige Gleisblockade auf dem Freiburger Bahnhof im Zuge der Bildungsproteste gefahren wird und auch das Landgericht nicht zu einer Revision der skandalösen Polizeipraxis zur Vereitelung der antifaschistischen Demonstrationsversuches im Polizeikessel am 14.11.09 bereit ist.
Offenkundig soll die verfassungwidrige Polizeipraxis der hiesigen Polizeidirektion, die im Fall der Gleisblockade gar mit der