No CommentWo bleibt die Freiburger Justiz? Verfassungsgericht schützt erneut Blockaden vor Strafrecht!

Time for Change
(Kommentar von K.-Michael Menzel)

Eneut hat das Bundesverfassungsgericht  in einem Beschluss vom 7.März  das Grundrecht auf Demonstration nach Art. 8 GG gestärkt. Ein Strafurteil eines Landgerichtes, dass nach dem Nötigungstatbestand eien Sitzblockade aburteilte, wurde aufgehoben, 

Um so unverständlicher ist es, dass vor dem Freiburger Amtsgericht, nach einer Strafbefehlswelle der Staatsanwaltschaft, eine buchstäbliche Prozesswelle rund um die kurzzeitige Gleisblockade  auf dem Freiburger Bahnhof im Zuge der Bildungsproteste gefahren wird und auch das Landgericht nicht zu einer  Revision der skandalösen Polizeipraxis zur Vereitelung der antifaschistischen Demonstrationsversuches im Polizeikessel am 14.11.09 bereit ist.
Offenkundig soll die verfassungwidrige Polizeipraxis der hiesigen Polizeidirektion, die im Fall der Gleisblockade gar mit der

No CommentWo bleibt die Freiburger Justiz? Verfassungsgericht schützt erneut Blockaden vor Strafrecht!

Time for Change
(Kommentar von K.-Michael Menzel)

Eneut hat das Bundesverfassungsgericht  in einem Beschluss vom 7.März  das Grundrecht auf Demonstration nach Art. 8 GG gestärkt. Ein Strafurteil eines Landgerichtes, dass nach dem Nötigungstatbestand eien Sitzblockade aburteilte, wurde aufgehoben, 

Um so unverständlicher ist es, dass vor dem Freiburger Amtsgericht, nach einer Strafbefehlswelle der Staatsanwaltschaft, eine buchstäbliche Prozesswelle rund um die kurzzeitige Gleisblockade  auf dem Freiburger Bahnhof im Zuge der Bildungsproteste gefahren wird und auch das Landgericht nicht zu einer  Revision der skandalösen Polizeipraxis zur Vereitelung der antifaschistischen Demonstrationsversuches im Polizeikessel am 14.11.09 bereit ist.
Offenkundig soll die verfassungwidrige Polizeipraxis der hiesigen Polizeidirektion, die im Fall der Gleisblockade gar mit der

 Bundespolizei eine Sonderkommission gebildet hat, um ein Maximum von politischer Protestierenden mittels strafrechtlicher Verfolgung von der Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte abzuhalten, um jeden Preis gehalten werden! (Selbst den der Lächerlichkeit)

Das BVerfG hat festgehalten, dass schon auf der Ebenen der Rechtswidrigkeit des Nötigungstraftatbestandes (§240 StGB) die Gewährleistung des hohen Ranges des  Grundrechtes auf Demonstration zu berücksichtigen ist und deshalb das Straf-Urteil eines Landgerichtes aufgehoben. (En passent wurde aber die reaktionäre Strafrechts -Dogmatik "der zweiten Reihe" mit höheren Weihen versehen)
Nach dem Fraport -Urteil, das ausdrücklich die Demonstrationsfreiheit für öffentlich dominierte, gleichwohl privatrechtlich ausgestaltete Räumen - wie Flughäfen - bestärkte, hat das Verfassungsgericht in kurzer Zeit die hohe Bedeutung von  Art. 8 GG erneut für die allgemeine Rechtsprechung bestätigt.

Es ist  nun Zeit, dass die Einstellung aller Verfahren und die Vernichtung aller gewonnenen, personengebundenen Daten in den Dateien der Polizeidirektion und Bundespolizeien endlich auf die Tagesordnung gesetzt wird!!
Dies gilt auch und erst recht für die sich im politischen Dornröschenschlaf suhlenden Freiburger Bürgermeister und Gemeinderäte!

K.-Michael Menzel (31.3.2011) 

PM des Gerichtes
Beschluss

FRAPORT-Beschluss