Vorratsdatenspeicherung gelaufen?

Vorratsdatenspeicherung gelaufen?

Nach dem Karlsruhe am Dienstag die deutsche Regelung der Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat sollte der Fall Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein. Ist sie aber noch nicht. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG aus dem Jahre 2006 verlangt von ihren Mitgliedsstaaten alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, praktisch sämtliche Verbindungsdaten, vom Telefon bis Internet vorsorglich und anlasslos von jedermann zu speichern. Im munteren Spiel zwischen Brüssel, Berlin, Karlsruhe oder Luxemburg darf der schwarze Peter weiter gereicht werden. Seven Lüders von der Humanistischen Union zu RDL.
www.humanistische-union.de