Vorerst kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Vorerst kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag will der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht umsetzen. Im Gespräch mit der Zeitschrift Der Spiegel erklärte Maas, er werde vorerst keinen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Demnach will Maas eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abwarten. Im Dezember hatte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Pedro Cruz Villalón, die EU-Richtlinie als Eingriff in die Grundrechte der Bürger kritisiert.

Vertreter von CDU und CSU fordern dagegen weiter die zügige Verabschiedung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach meinte: „an jedem Tag, an dem wir die Vorratsdatenspeicherung nicht haben, können Straftaten nicht aufgeklärt werden.“

Laut der Richtlinie aus dem Jahre 2006 müssen die Telekomfirmen durch nationale Gesetze dazu verpflichtet werden, angaben über die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kundinnen und Kunden verdachtsunabhängig für einen gewissen Zeitraum zu speichern. Zum Beispiel wer mit wem wie lange und von wo aus telefoniert oder gemailt hat.