Die Expert:innenkommission zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" hat bestätigt, dass die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen gesetzeskonform ist. Artikel 15 des Grundgesetzes könne „auf die anvisierten Immobilien" angewendet werden, „sofern die gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft gesetzlich gesichert ist.“ Wir haben mit Veza von Deutsche Wohnen und Co enteignen gesprochen.