Trinationale Atomschutzverband TRAS gegen Aufweichung geltender Normen zugunsten der Atomindustrie

Trinationale Atomschutzverband TRAS gegen Aufweichung geltender Normen zugunsten der Atomindustrie

Im zur Vernehmlassung aufliegenden Entwurf der Richtlinie ENSI-G02 konkretisiert das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die im schweizerischen Kernenergiegesetz und der Kernenergieverordnung festgelegten Grundsätze der nuklearen Sicherheit. Die Richtlinie spielt eine wichtige Rolle für die Einhaltung der nach Gesetz geltenden und von der Schweiz akzeptierten internationalen Normen für die Sicherheit der bestehenden Atomkraftwerke. Sie ist für den Schutz der Bevölkerung vor nuklearen Risiken von großer Bedeutung.

Der TRAS beurteilt den Entwurf der Richtlinie in seiner Vernehmlassung kritisch, weil darin die bestehenden Auslegungsgrundsätze für Kernkraftwerke systematisch relativiert werden.

Gemäß Entwurf sind Kernanlagen nicht mehr zwingend nachzurüsten, sondern nur noch „angemessen“.Der Entwurf der Richtlinie ENSI-G02 verstößt damit aus Sicht von TRAS gegen übergeordnetes Schweizer Recht, aber auch gegen die von der Schweiz anerkannten westeuropäischen Mindest-Standards für bestehende Kernreaktoren (WENRA Safety Reference Levels), und gegen die internationalen Standards der IAEA.

Ruedi Rechsteiner TRAS zum Entwurf der ENSI-Richtlinie.


 

http://www.atomschutzverband.ch/