Kein großer Stein zum Stolpern, aber ein schmerzhafter im Schuh: Teilerfolg für TRAS bei Fessenheim-Verfahren

Teilerfolg für TRAS bei Fessenheim-Verfahren

Das höchste französische Gericht zwingt die Atom-Aufsichtsbehörde ASN, ihre Ausnahmen bei der Genehmigung neuer Abwassernormen für das AKW Fessenheim bis zum 1. Oktober 2018 zu begründen. Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) erhält eine Parteientschädigung von 3000 Euro.
Der Staatsrat in Paris, das höchste französische Gericht, hat die Beschwerde des Trinationalen Atomschutzverbandes (TRAS) gegen die neue Bewilligung für den Ausstoss von Abwässern im Kernkraftwerk Fessenheim teilweise gutgeheissen. Das Gericht insistiert, dass die gewährten Ausnahmen von den französischen   und europäischen Normen von der französischen Atomaufsicht bis zum 1. Oktober 2018 genauer begründet werden müssen.

Geschieht dies nicht, verfügt das AKW Fessenheim über keine  gültige Bewilligung für den Ausstoss von Abwässern, sodass Fessenheim illegal weiterbetrieben würde. Nach Ansicht von TRAS müsste das Werk in diesem Fall geschlossen werden. TRAS wird genau weiter verfolgen, was aufgrund dieses für die ASN negativen Entscheids weiter geschehen wird. TRAS wird eine weitere Klage in Betracht ziehen, wenn Fessenheim die gesetzlichen Bestimmungen weiterhin nicht erfüllen kann. TRAS hat vom Gericht eine Parteientschädigung von 3000 Euro erhalten.

RDL sprach mit Prof. Dr. Jürg Stöcklin Präsident des Trinationalen Atomschutzverbands