TRAS geht in Berufung für Stilllegung von Fessenheim

TRAS geht in Berufung für Stilllegung von Fessenheim

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TRAS geht in Berufung für Stilllegung von Fessenheim*

Der Vorstand des Trinationalen Atomschutzverbands (TRAS) hat in seiner heutigen Sitzung (21.3.2010) in Freiburg einstimmig beschlossen, zwecks Schliessung des Atomkraftwerks Fessenheim in Berufung zu gehen.
Der Verband ist enttäuscht darüber, dass das französische Verwaltungsgericht bei seinem Entscheid vom 9. März 2011 den Standpunkt des Betreibers EDF übernommen hat, ohne detaillierte technische Abklärungen vornehmen zu lassen.
Die angebliche Erdbebensicherheit des Atomkraftwerks stützt sich damit nicht auf konkrete Befunde, sondern auf blosse Behauptungen des Betreibers EDF und der Aufsichtsbehörde ASN. Untersuchungen nach dem heutigen Stand der Technik, mit einer probabilistischen Methodik, wurden nicht durchgeführt. Ein Nachweis, dass Fessenheim vor einem starken Erdbeben geschützt ist, liegt damit konkret nicht vor. Er kann technisch auch nicht vom Kläger erbracht werden, wie dies vom Verwaltungsgericht unter Umkehr der Beweislast verlangt wird, sondern müsste von den Betreibern beigebracht werden. Messungen auf dem Werksgelände und im Werk selber müssten durchgeführt werden.
Die Bandbreite möglicher Erdbeben, die am Standort Fessenheim zu erwarten sind, hat in keiner der heute vorliegenden Erdbebenexpertisen Eingang gefunden. Eine aktualisierte Risikoanalyse müsste zudem die Vorkommnisse in Fukushima berücksichtigen. Dazu gehört neben der Analyse der Gefährdung der laufenden Reaktoren auch die Analyse der Abklingbecken, die mit Plutonium und anderen Isotopen befrachtet sind. Viele weitere Fragen im Zusammenhang mit einem Bruch des Rheinseitenkanals wurden vom Gericht nicht ausreichend in Betracht gezogen.
Als einzige gangbare Schlussfolgerung angesichts der heutigen Sicherheitslage drängt sich nach Ansicht von TRAS die Stilllegung des Werks auf.