Rassistische Polizeikontrolle am Stühlinger Kirchplatz in Freiburg: Sind die "gefährlichen Orte" im Polizeigesetz verfassungswidrig?

Sind die "gefährlichen Orte" im Polizeigesetz verfassungswidrig?

IMG_9790.JPG

Foto von Plakat im Stühlinger Park mit der Aufschrift "Das Problem heißt Rassismus"
Plakat im "Gefährlichen Ort" Stühlinger Park
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
Foto: RDL

Am 19. April 2021 fand am Stühlinger Kirchplatz mal wieder eine Personenkontrolle der Freiburger Polizei statt. Die Polizei stuft den Platz als „gefährlichen Ort“ nach dem Polizeigesetz ein, dessen Kriminalitätsbelastung sich vom restlichen Stadtgebiet unterscheide. Deshalb sind dort nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz auch verdachtsunabhängige Kontrollen möglich. Meist sind auf dem Platz, der von Polizei und Badischer Zeitung teilweise geradezu zur No-Go-Area stilisiert wurde, Personen mit schwarzer Hautfarbe von den Kontrollen betroffen. Am 19. April wurde nun ein 23 jähriger Jurastudent kontrolliert. Bernhard Stüer

sieht auch seine Kontrolle im Zusammenhang mit racial profiling und will auch rechtlich dagegen vorgehen. Wir haben mit ihm gesprochen. 11:59

Passend zum Thema auch die Zeitung "gefährliches Pflaster", die sich ausführlich mit dem Stühlinger Kirchplatz auseinandersetzt.