Die Großkontrolle der Freiburger Polizei und der VAG am 24. April 2017 war rechtswidrig. Das entschied das Freiburger Verwaltungsgericht nach der Verhandlung am 4. April. Wir hatten im Vorfeld und von der Verhandlung berichtet. In der Verhandlung ging es auch um die Konstruktion von gefährlichen Orten durch die Freiburger Polizei. Diese geben der Polizei nach dem Polizeigesetz die Möglichkeit verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Wir haben über das Urteil mit dem Rechtsanwalt Thorsten Deppner gesprochen. Er ist Anwalt der Person, die gegen ihre Kontrolle an der Straßenbahnhaltestelle Stadttheater geklagt hatte. Deppner stellt auch die Rechtmäßigkeit der geplanten Videoüberwachung der Freiburger Innenstadt in Frage.