Großkontrolle von Polizei Freiburg und VAG war rechtswidrig: Die Konstruktion von "gefährlichen Orten" durch Polizei steht vor Gericht

Die Konstruktion von "gefährlichen Orten" durch Polizei steht vor Gericht

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Freiburger Stadttheater
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Wladyslaw Sojka, www.sojka.photo, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=59394312

Update vom Freitagmorgen: Das Verwaltungsgericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Es wird festgestellt, dass ID-Feststellung und Durchsuchungen am 24.4.2017 rechtswidrig gewesen sind. Das Gericht hatte in der Verhandlung klar gemacht, dass die Polizei um den gefährlichen Ort zu begründen auf Kriminalität im Bermudadreieck in den Wochenendnächsten verwiesen hat, die Großkontrolle aber am Montagvormittag stattgefunden habe, womit für das Gericht kein Zusammenhang zwischen der Begründung des gefährlichen Ortes und der Kontrolle bestehe. Damit dürften solche Großkontrollen am Tag zukünftig nicht mehr möglich sein. Ob das Gericht die gefährlichen Orte grundlegend in Frage stellt wird die Urteilsbegründung ergeben. Ein erster Bericht vom Prozess: 9:05

Der Polizeizeuge hatte im Prozess sich nicht Lumpen lassen und mehrfach auf die damalige terroristische Lage verwiesen, deshalb habe man Kontrollen etwas "konsequenter" durchgeführt. Was wieder einmal zeigt, wie schnell rechtliche Vorgaben hinten angestellt werden.

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Am Donnerstag den 4.4.2019 wurde vor dem Freiburger Verwaltungsgericht die Frage verhandelt, ob eine Identitätsfeststellung und Durchsuchung vor dem Freiburger Stadttheater durch Polizeibeamte am 24. April 2017 im Rahmen einer Großkontrolle rechtmäßig war, oder nicht. Der Kläger klagt gegen das Land-Baden Württemberg, das durch das Polizeipräsidium Freiburg vertreten wird. Da es gewisse Hürden für verdachtsunabhängige Personenkontrollen gibt wird es letztlich heute auch um die sogenannten gefährlichen Orte, von der Polizei Kriminalitätsschwerpunkte genannt, gehen, die nach dem Polizeigesetz die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrolle bieten. Ist der Platz vor dem Stadttheater ein Kriminalitätsschwerpunkt? Wir haben vor dem Prozess mit dem Rechtsanwalt Thorsten Deppner, der den Kläger vertritt, gesprochen. 7:30