VVN-BdA und GFF klagen gegen Ausreiseverbot: Schädigt Protest gegen faschistischen Aufmarsch das Ansehen der BRD im Ausland?

Schädigt Protest gegen faschistischen Aufmarsch das Ansehen der BRD im Ausland?

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Sharepic mit Bild von Florian Gutsche (VVN-BdA) und Text: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Klage gegen Ausreiseverbot - Nicht der Protest gegen Neonazi-Veranstaltungen ist ein Problem, sondern die offene und unerhörte Glorifizierung von
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VVN-BdA

Im Februar wollte der Bundesvorsitzende der VVN-BdA Florian Gutsche, nach Sofia reisen, um dort gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“, in Erinnerung an den Führer des Faschistischen Bundes der Bulgarischen Nationalen Legionen, zu protestieren. Am Berliner Flughafen wurde er allerdings aufgehalten und mit einem dreitägigen Ausreiseverbot belegt. Als Begründung führte die Bundespolizei an, es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass sich Florian Gutsche an gewalttätigen Ausschreitungen am Rande des Protests beteilige. Die bloße Teilnahme an der Veranstaltung könne das „Ansehen der Bundesrepublik“ schädigen.

Gegen das Ausreiseverbot gehen die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) nun mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor. Am Mittwoch den 5. Juli wurde die Klage durch die Rechtsanwältin Anna Luczak vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Wir haben mit Florian Gutsche von den VVN-BdA und David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen. Zunächst sprachen wir mit Florian Gutsche über den „Lukov-Marsch“.