Ausweisung am Rande von G7: Pariser Verwaltungsgericht urteilt zugunsten von RDL-Korrespondent

Pariser Verwaltungsgericht urteilt zugunsten von RDL-Korrespondent

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Nachdem unser Korrespondent Luc im Sommer 2019 zweifach aus Frankreich ausgewiesen wurde, klagte er gegen das französische Innenministerium. Die Prozedur streckte sich über zwei Jahre und endete mit einer Anhörung vor dem Veraltungsgerichtshof in Paris am 5. Oktober. Am 19. Oktober fiel der Urteilsspruch: Beide Ausweisungen und beide Aufenthaltsverbote gegen Luc waren illegal. Auch wenn der Schadensersatz überschaubar bleibt, trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und Place Beauveau muss sich erneut Kritik gefallen lassen. Im Interview mutmasst Luc, dass die Illegalität den Behörden möglicherweise egal ist. Dennoch bleibt ein Präzedenzfall. Das Aufenthalts- und Antiterrorgesetz CESEDA ist nicht willkürlich infolge von schwammigen GefährderInnen-Prognosen anwendbar und um GipfelkritikerInnen auszuweisen muss der Staat sich in Zukunft an geltende EU-Richtlinien und eine korrekte Anwendung des Verwaltungsrechts halten.