NPD als Vollstrecker des Volkswillen der Mehrheit - Der Auftritt der Prozessbevollmächtigten

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NPD als Vollstrecker des Volkswillen der Mehrheit - Der Auftritt der Prozessbevollmächtigten

Die Prozessbevollmächtigten der NPD haben seit Vorliegen des Verbotsantrages  des Bundesrates - also den 16 Bundesländern- bis heute sich  nicht zu den Inhalten des Verbotsantrages - völkisch- antisemitisch - rassistisch -agressive Haltung zur Durchsetzung der Abschaffung des Demokratie- wie gewaltenteilenden Rechtsstaatsprinzip geäussert.

Am ersten Tag der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG begründeten Sie diese inhaltliche Schwäche mit der Behauptung, der Gefahr der Ausforschung ihrer Prozessstrategie und des mangelnden Nachweis der Staatsfreiheit ihrer Parteiorgane  sowohl der  Vorstände, ihrer Fraktionen in Sachsen und Mecklenburg-VorPommern und im EP  einschliesslich ihrer Mitarbeiter. Weil - wie vom Bundesrat bekannt gemacht - auch neun V-Leute bei dem  Bundesparteitag als Delegierte über das Wahlprogramm und den Vorstand mitbeschlossen haben, sei keine Garantie gegeben , dass die als rassistisch, antisemitisch und völkisch dargelegten  "Quellen" der antragstellenden Länder nicht kontaminiert seien, da  vielleicht diese daran mitgewirkt haben.

Das Ganze scheint aber nicht so wirklich ernst gemeint. Denn weil seit Sommer 2015  die NPD mit ihren Demonstrationen ja als Sprachrohr des Volkswillens fungiere, wollten die Parteien des herrschenden Machtkartells ja nur mit dem 2013 (1) eingeleiteten Verbotsverfahren diese Konkurrenz beseitigen. Wenn 51 % die Monarchie wollen , müsse die Minderheit diesen Verfasungswechsel akzeptieren, so der Prozessvertreter Peter Richter, LL.M weiter. Der  NPD Rechtsanwalt Michael Andrejewski steuerte in Replik auf die Antragsschrift ergänzend bei, dass die 51 % - natürlich nur wegen des Zusammenhaltes  - selbstverständlich primär - möglichst viel ethnisch deutsche sein müssten und möglichst nicht blosse Staatsbürgerdeutsche.

Insgesamt versteiften sich die Prozessbevollmächtigten aber eher auf  Befangenheitsanträge  gegen die Verfassungsrichter  Huber - Ex Innenminister von Thüringen - und den berichterstattenden Verfassungsrichter Müller, Ex Ministerpräsident des Saarlandes.. Diese hätten aus ihren Funktionen Kenntnisse aus den rechtswidrigen Praktiken der Inlandsgeheimdienste gegen die NPD. Auch hätten sie sich politisch gegen die NPD nachdrücklich auch für die Wiederaufnahme des Verbotsverfahrens als Politiker bis 2011 eingesetzt.

Diese wiesen die Befangenheit in ihren öffentlcihen dienstlichen Erklärungen zurück und verweisen darauf, sehr wohl zwischen ihren Rollen als Politiker, Minister und Richter unterscheiden zu können.

Die NPD Anwälte beliessen es aber nicht dabei: Sie lehnten die Richter König und Maikowski wegen ihrer Wahl angeblich nach Beginn des Verfahrens ab. Der gesamte Senat sei im übrigen nicht vom Bundestag in seiner Gesamtheit so die jetzige Gesetzeslage ohne Aussprache auf Vorschlag des Richterwahlausschuss), sondern mehrheitlich  noch nach alter Gesetzeslage vom Richterwahlausschuss gewählt worden.

Das Bundesverfassungsgericht will erst in der Mittagspause zwischen 13.20 bis 15.30 Uhr die Besetzungsrügen wie Befangenheitsanträge entscheiden, die nach Ansicht der NPD nur vom 1.Senat entschieden werden dürfen,

(kmm)