NPD zwar verfassungswidrig, aber zu bedeutungslos für ein Verbot: „Muss man erst den Umsturz befürchten?“

„Muss man erst den Umsturz befürchten?“

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ So steht es im Grundgesetz (Art 21 Abs 2).

Heute Morgen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig entschieden, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber nicht bedeutend genug ist, diese Ziele durchzusetzen. Deshalb hat das Gericht den Verbotsantrag des Bundesrats zurückgewiesen. Allerdings wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, der NPD die Parteienfinanzierung zu entziehen. Michel war live in Karlsruhe und gibt eine erste Einordnung des Urteils noch während der Verkündung.