Nordirischer Justizminister schließt sich Berufung gegen Recht auf Abtreibung an

Nordirischer Justizminister schließt sich Berufung gegen Recht auf Abtreibung an

In Nordirland hat sich nach erst wenigen Wochen im Amt Justizminister David Ford einer Berufung des nordirischen Generalstaatsanwalts gegen das Urteil des britischen Obersten Gerichtshofes angeschlossen. Dieses Urteil erklärt, dass es gegen die Menschenrechte der EU-Konvention verstoße, keinerlei oder nur extrem eingeschränkte rechtssichere Möglichkeiten zur Abtreibung bereitzustellen. Das gilt insbesondere für Schwangerschaften nach Vergewaltigungen und Inzest. Die Region Nordirland, die ihr eigenes Regionalparlament hat, erlaubt nur in seltenen Fällen bei der Gefährdung des Lebens der Schwangeren eine Abtreibung. In Nordirland kann zur Zeit medizinisches Personal zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt werden, wenn es Abtreibungen jenseits dieser strengen Regelung vornimmt. Im Rest des Vereinigten Königreiches gilt seit 1967 ein wesentlich liberaleres Abtreibungsrecht. Noch vor kurzem hatte die neue nordirische Regierungschefin vor der Amtsübernahme angekündigt, das Urteil des Obersten Gerichtshofes sehr genau zu prüfen und gegebenenfalls für Nordirland zu übernehmen. Faktisch unterliegt die Region aber diesem Urteil.