Hamburger Senat schiebt Verantwortung für Verfassungsbruch bei Rundfunkfreiheit auf Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm

Hamburger Senat schiebt Verantwortung für Verfassungsbruch bei Rundfunkfreiheit auf Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm

In einer Antwort auf eine Anfrage von Christiane Schneider (Linke/RDL-Interview) in der Hamburger Bürgerschaft schiebt  der Hamburger Senat die Verantwortung für den verdeckten Einsatz der LKA Beamtin Iris Plate in der Roten Flora ab 2000 und im Freien Senderkombinat zwischen 2003 und 2006 vollständig auf den Generalbundesanwalt Kay Nehm (GBA zwischen 1994 und 2006) ab. Nur "wenige Monate" sei unter dem Namen Iris Schneiders,  Frau Plate vom LKA zur Gefahrenabwehr auf Basis der PoLDVG im Einsatz gewesen. Danach hätte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen und den Einsatz von Frau Plate auf Basis der Strafprozessordnung gesteuert:

"Der Einsatz der im hinterfragten Sachverhalt nicht offen eingesetzten Polizeibeamtin wurde durch die Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt (damals: LKA 8) zu Beginn als gefahrenabwehrende Maßnahme nach § 2 Abs. 3 Satz 3 PoLDVG angeordnet.
Die eingesetzte Beamtin ist wenige Monate nach Beginn bis zum Ende ihres Einsatzes als verdeckte Ermittlerin auf Grundlage von gerichtlichen Beschlüssen gem. den §§ 110 a ff. StPO in Ermittlungsverfahren eingesetzt gewesen, die durch die Bundesanwaltschaft geführt wurden.

Innerhalb des für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraumes war die Klärung des damaligen Verfahrensgegenstandes bei den zuständigen außerhamburgischen Behörden nicht möglich. Eigene Verfahrensunterlagen liegen bei der Polizei nicht mehr vor"Microsoft Office document icon Anfrage Antwort 01.doc

Im Klartext: Der Anfang 2001 vom CDU/Schill Senat abgelöste rot-grüne Hamburger Senat hat den Ball in das Feld der rot-grünen Bundesregierung gespielt. Ihr Bundesanwalt Nehm hat die Gerichtsbeschlüsse für den Einsastz der LKA Beamtin als Redakteurin im FSK  erwirkt. Dies wird wohl  nach § 74 a GVG (also Staatsschutzdelikten incl. 129a) erfolgt sein, die den massivsten Verfassungsbruch mit Einsatz im FSK zur Folge hatten. Das Ende der Amtszeit von  Nehm bedeutet auch das Ende des Einsatz gegen die Rundfunkfreiheit, sowie auch gegen die miese Ausnutzung persönlicher Beziehungen.
Von besonderen Interesse sind die Beschlüsse der Gerichte, die einen dreijährigen Einsatz beim FSK als verhältnismässig rechtfertigen, entgegen der Bestimmung von § 160a Abs.2 StPO.

Dieser Fisch scheint vom Kopf her zu stinken. (kmm, 19.11.2014)

Mehr dazu im Morgenradio am 20.11.2014 mit Christiane Schneider um 9 Uhr 15