Gemeinderat 2011: Grünschwarze Freiburger Gemeinderatspraxis: Sparen wir das Geld doch bei den Armen

Unser Tip: Unbedingt Übertrüfungsanträge stellen -Jetzt!!!!!!
siehe auch Update 21.12.11

Keiner ist so arm, dass da nicht noch etwas weniger ginge. So oder ähnlich die heutige realexistsierende Sozialpolitik der Freiburger Gemeinderatsmehrheit.
Zu erst den Mietspiegel dadurch kreativ bearbeiten, dass die Stadtbau immer am oberen Rand des möglichen vermietet. Dann auch weiter klingelingeling machen.
Zum Hintergrund: Das Bundesozialgericht musste letztinstanzlich mit Urteil vom April 2011 den Freiburger Gemeinderat zwingen, seine rechtswidrige Praxis der Abschläge für "angemessene" Wohnungen , die aber am Freiburger Wohnungsmarkt nicht anmietbar sind, zurückzunehmen.
Diese viel zu niedrige Miet-Obergrenzen führten dazu, dass viele BezieherInnen von Alg II eine Aufforderung bekamen, ihre Miete zu senken. Zwangs - Miesenkungsverfahren!
Und: Millionen wurden den Hartz-4 und Grundsicherungsrenten Bezieherinnen von der Stadt Freiburg seit 2005 vorenthalten.
Nun eine Korrektur , aber nicht den Anpflug einer Entschuldigung oder gar rückwärtigen finanziellen Entschädigung.

Michael Menzel von RDL und Jürgen Rombach vom Runden Tisch im Gespräch, zur nur vermeintlichen Anerkennung der jahrelangen Unrechtspolitik durch den Freiburger Gemeinderatsmehrheit.
((( Achtung: Alle, denen Geld bei der Mietkostenübernahme wegen vermeintlicher Überschreitung der Mietobergrenze vorenthalten wurde: Noch unbedingt vor/am 31.12.2011 den Antrag auf Überprüfung rückwirkend für 2010 stellen!!!!!!))))) Hinweis : Tabelle zu neuen Obergenzen aus Seite 6 der GR-Volage)
isehe auch: No Comment
Anhören (Länge: 15.59 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20111214-sparenwird-14748.mp3{/audio}
Download
RUNDER TISCH zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg Mail: runder-tisch-freiburg@web.de Internet: www.runder-tisch-freiburg.de

Grünschwarze Freiburger Gemeinderatspraxis: Sparen wir das Geld doch bei den Armen

Unser Tip: Unbedingt Überprüfungsanträge stellen -Jetzt!!!!!!
siehe auch Update 21.12.11

Keiner ist so arm, dass da nicht noch etwas weniger ginge. So oder ähnlich die heutige realexistsierende Sozialpolitik der Freiburger Gemeinderatsmehrheit.
Zu erst den Mietspiegel dadurch kreativ bearbeiten, dass die Stadtbau immer am oberen Rand des möglichen vermietet. Dann auch weiter klingelingeling machen.
Zum Hintergrund: Das Bundesozialgericht musste letztinstanzlich mit Urteil vom April 2011 den Freiburger Gemeinderat zwingen, seine rechtswidrige Praxis der Abschläge für "angemessene" Wohnungen , die aber am Freiburger Wohnungsmarkt nicht anmietbar sind, zurückzunehmen.
Diese viel zu niedrige Miet-Obergrenzen führten dazu, dass viele BezieherInnen von Alg II eine Aufforderung bekamen, ihre Miete zu senken. Zwangs - Miesenkungsverfahren!
Und: Millionen wurden den Hartz-4 und Grundsicherungsrenten Bezieherinnen von der Stadt Freiburg seit 2005 vorenthalten.
Nun eine Korrektur , aber nicht den Anpflug einer Entschuldigung oder gar rückwärtigen finanziellen Entschädigung.

Michael Menzel von RDL und Jürgen Rombach vom Runden Tisch im Gespräch, zur nur vermeintlichen Anerkennung der jahrelangen Unrechtspolitik durch den Freiburger Gemeinderatsmehrheit.
((( Achtung: Alle, denen Geld bei der Mietkostenübernahme wegen vermeintlicher Überschreitung der Mietobergrenze vorenthalten wurde: Noch unbedingt vor/am 31.12.2011 den Antrag auf Überprüfung rückwirkend für 2010 stellen!!!!!!))))) Hinweis : Tabelle zu neuen Obergenzen aus PDF icon Seite 6 der GR-Volage)
isehe auch: No Comment

RUNDER TISCH zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg Mail: runder-tisch-freiburg@web.de Internet: www.runder-tisch-freiburg.de

Freiburg, 12. Dezember 2011 Menschen die von Hartz IV, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe nach SGB XII leben, erhalten neben den Regelsätzen die "angemessenen" Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Mit der Einführung von Hartz IV 2005 hat die Stadt Freiburg als zulässige Kaltmiete, den von der Sozialhilfe, festgelegten Wert von 5,62 €/qm, übernommen. Diese viel zu niedrige Obergrenze führte dazu, dass viele BezieherInnen von Alg II eine Aufforderung bekamen, ihre Miete zu senken. Auf Drängen des Runden Tisch Freiburg hat der Gemeinderat 2006 eine neue Mietobergrenze beschlossen, gestaffelt nach Haushaltsgrößen, indem Abschläge auf einen nicht in ausreichender Zahl vorhandenen Baustandard gemacht wurden ( Balkon, einfache Bodenausstattung und Baualter).
Aufgrund jener Erhöhung sollten 80 % der Mietsenkungsverfahren beendet werden. Tatsächlich wurden nur 14 % beendet.
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom April 2011 diese Praxis der Bestimmung der Mietobergrenze durch die Stadt Freiburg als rechtswidrig verworfen (B 14 AS 106/10 R).
Der Gemeinderat soll in seiner Sitzung am Dienstag,13.12.2011 ein neues Verfahren zur Bestimmung von nach dem BSG-Urteil rechtskonformen Mietobergrenzen beschließen. Für die Vergangenheit und die Gegenwart sollen als Richtwert die Basismieten der Mietspiegel von 2007, 2009 und 2011 ohne Abschläge gelten. Das führt zu einer Anhebung der Mietobergrenze von knapp 10 %. Der Runde Tisch weiß aufgrund einer eigenen aktuellen Mietstudie (wird 2012 veröffentlicht), daß eine Anhebung um 10% nicht ausreicht, um den im Mietsenkungsverfahren befindlichen Personen, besonders Familien, die Möglichkeit zum Umzug in "angemessenen" Wohnraum zu geben. Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil 2006 (BSG - B 7b AS 18/06 R – 07.11.2006) bereits den Nachweis gefordert, dass die Betroffenen "tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können." Das Ausmaß dieses Skandals wird deutlich an der Zahl von 1800 Menschen (BZ vom 12.12.2011), die von der Erhöhung betroffen wären.
Wieviele Tausend es tatsächlich nach 7 Jahren Hartz IV sind, kann nur vermutet werden?