Endlich: Stadt Freiburg sichert nachträgliche Neuberechnung der Mietobergrenzen bis Anfang 2010 zu!

Endlich: Stadt Freiburg sichert nachträgliche Neuberechnung der Mietobergrenzen bis Anfang 2010 zu!

.... aber nur bei Leistungsbezug im Dezember 2011?

Am 21.12.11, acht Tage nach dem Gemeinderatsbeschluss, hat sich jetzt endlich die Stadtverwaltung genötigt gesehen, die Unsicherheit bei der Frage der nachträglichen (inclusive 2010) Neuberechnung der Kosten der Unterkunft für Alg-2 und Grundsicherungsrenten-Beziehende nach Wegfall der alten rechtswidrigen Mietobergenzen in Folge des Beschluß des Bundessozialgerichtes vom April 2011 zu beseitigen.
Von amtswegen werden die willkürlich und rechtswidrig verkürzten Zahlungen rückwirkend bis zum 1.1.10 neuberechnet - auf der Grundlage der jeweiligen Basismiete des Mietspiegels 2009/2011.
Dies kann zwar noch mehrere Wochen dauern, entschuldigt sich die Verwaltung schon mal vorweg.
Aber:"Es wird daher bei allen Personen, die im Dezember 2011 einen Leistungsanspruch auf nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter) innehaben, geprüft,ob wegen der angehobenen Mietobergrenzen die Kosten der Unterkunft bislang in zu niedrigem Umfang übernommen wurden. Gegebenenfalls werden dann rückwirkend bis zum 1. Januar 2010 Nachzahlungen auf Grundlage der Basismiete des jeweils gültigen Mietspiegels bewilligt. Da die Prüfung von Amts wegen veranlasst wird, hängen die Nachzahlungen nicht von einer vorangehenden Antragstellung ab." (PM der Stadt)
Offen bleibt aber die Frage, was mit denen passiert, denen rechtswidrig die Übernahme - in 2010 und/oder 2011 -gekürzt wurde, denen aber im Dezember gerade kein Leistungsanspruch mehr zu steht. Diese sollten sicherheitshalber doch ihren Antrag auf nachträgliche Überprüfung der ihnen zugestanden Kosten der Unterkunft stellen.

siehe auch Beitrag: Sparen bei den Armen