Französische Nationalversammlung stimmt heute über neuen Gesetzentwurf zur internationalen Massenüberwachung ab

Französische Nationalversammlung stimmt heute über neuen Gesetzentwurf zur internationalen Massenüberwachung ab

Das Unterhaus des französischen Parlaments stimmt am heutigen Donnerstag über ein Gesetzentwurf der sozialistischen Fraktion ab, welches die Überwachung der internationalen Internetkommunikationen durch die französischen Geheimdiensten erlauben würde. Bereits im Juni hatte das französische Parlament ein Gesetz über die Nachrichtendienste verabschiedet. Das französische Verfassungsgericht hatte jedoch eine Massnahme der internationalen Überwachung als verfassungswidrig zurückgewiesen. Mit diesem zweiten Anlauf wollen die Sozialisten nun die internationale Massenüberwachung erneut erlauben. Menschenrechtsorganisationen, Journalistenvereine und netzpolitische Organisationen aus verschiedenen Ländern veröffentlichten am gestrigen Mittwoch ihre Kritik am Gesetzentwurf in einem offenen Brief und fordern die Abgeordneten auf, den Entwurf abzulehnen. Den UnterzeichnerInnen zufolge würde dieses Gesetz die willkürliche Massenüberwachung von Millionen Menschen innerhalb und ausserhalb von Frankreich erlauben. Denn ein beträchtlicher Teil der weltweiten Internetkommunikationen laufe durch französische Unterseekabeln. Es fehle jegliche unabhängige Vorabkontrolle über die Datensammlung. Auch die Fristen für die Vorratsdatenspeicherung – also ein Jahr lang für Inhalte, sechs Jahre lang für Metadaten und acht Jahre lang für verschlüsselte Inhalte – widersprächen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Begründung und Technologie seien so unpräzise, dass der Geltungsbereich dieses Gesetzes beliebig ausgeweitet werden könnte. Schliesslich würden die in Frankreich ansässige AnwältInnen, RichterInnen, JournalistInnen und VolksvertreterInnen nur theoretisch von der Massenüberwachung ausgenommen. In Wirklichkeit würden sie nicht von der Datensammlung ausgenommen, und lediglich beim Auswerten der Daten könne der berufliche Charakter ihrer Kommunikationen festgestellt werden.