Verfassungsschutz darf in Deutschland in Zukunft Messenger-Nachrichten mitlesen

Verfassungsschutz darf in Deutschland in Zukunft Messenger-Nachrichten mitlesen

Verfassungsschutz, der Auslandsgeheimdienst BND, der Militärgeheimdienst MAD sowie die 16 Landesämter für Verfassungsschutz sollen bald Messenger-Nachrichten mitlesen dürfen. Bisher war nur erlaubt, laufende Gespräche via Messenger mitzuhören. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf hat sich die Bundesregierung geeinigt, der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen.

Mit Spähtrojanern darf der Verfassungsschutz ein und ausgehende Kommunikation entschlüsseln und auch die Festplatte nach gespeicherten Daten durchsuchen. Nicht erlaubt bleibt weiterhin, die vorhandenen Inhalte zu kopieren. Netzpolitik merkt an, dass eine Beschränkung fehle, wann der Verfassungsschutz diese Form der Überwachung einsetzen dürfe. Laut tagesschau brauche jeder Einzelfall eine Genehmigung. Zuständig sei hier eine Kommission des Bundestages.