Frankreich: Verurteilte romasolidarische Aktivisten legen Berufung ein

Frankreich: Verurteilte romasolidarische Aktivisten legen Berufung ein

In Frankreich wollen zwei romasolidarische Aktivisten aus der Pariser Region, die im Juni wegen angeblicher Gewalt gegen Polizeibeamten verurteilt wurden, das Urteil anfechten. Hintergrund war die polizeiliche Räumung eines Slums mit einigen Hundert Roma-Familien Ende Januar. Trotz knapp über 0°C waren wie so oft für rund 150 Menschen keine Ersatzunterkünfte organisiert worden. Zu einer Drängelei kam es, als die Polizei diese Menschen und AktivistInnen daran hinderte, eine Aussenstelle des Bürgerbüros zu besetzen. Kurz darauf wurden zwei Aktivisten festgenommen und wegen vorsätzlicher Gewalt gegen Polizeibeamte angeklagt.

Über 30 Menschenrechtsorganisationen hatten die Behörden dazu aufgerufen, die Anklagen zurückzuziehen, weil sie darin einen Prozess gegen die Solidarität sahen. Während des Prozesses zog ein Polizist seine Aussage zurück, wonach es sich um vorsätzliche Gewalt handelte. Trotzdem hatte ihnen das Gericht in erster Instanz eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro und Freiheitsstrafen auf Bewährung auferlegt.

Die Aktivisten erklärten sich schockiert, dass sie wegen ihres Einsatzes für Menschenrechte und für die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Schwächeren verurteilt wurden. Bei der Berufung gegen das Urteil besteht ein Risiko, dass das Strafmass noch weiter erhöht wird, etwa mit Haftstrafen ohne Bewährung und einer Geldstrafe im fünfstelligen Bereich.