Gemeinsames Anschreien der Polizei besonders schwerer Widerstand?: Auch Landgericht verhängt für vermeintliches Anschreien 14 Monate Haft

Auch Landgericht verhängt für vermeintliches Anschreien 14 Monate Haft

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Wer die Polizei anschreit, der kann für längere Zeit ins Gefängnis kommen. Diese Erkenntnis bezieht sich im aktuellen Fall nicht auf Russland oder Belarus, sondern auf Nürnberg. Am 2. Februar hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein vorangegangenes Urteil des Nürnberger Amtsgerichts nur leicht entschärft, aber weitgehend bestätigt. Damals waren zwei Linke, Jan und Jürgen wegen vermeintlichem Widerstand gegen die Staatsgewalt, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten und zu einem Jahr und 3 Monaten verurteilt worden. Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Und das obwohl selbst Polizeizeug_innen und Staatsanwalt sich einig waren, dass es zu keiner Anwendung von Gewalt gekommen ist. Die eingesetzten Beamt_innen wurden nicht einmal berührt. Auch die Pressemitteilung der Polizei hatte von „lauter Ruhestörung“ gesprochen. Die Verurteilten sollen die Polizei damals „laut und unfreundlich“ aufgefordert haben den Jamnitzerplatz zu verlassen und die Parknutzer_innen in Ruhe zu lassen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte nun Jan zu 14 Monate ohne Bewährung wegen angeblicher Bedrohung einer Polizeibeamtin , er habe sich einer Polizistin mit einer Holzlatte genähert und sie als »Bullenschlampe« beleidigt. Laut Verteidigung war er damals gar nicht anwesend. Jürgen wurde als sogenannter Rädelsführer für das bloßes Anschreien von Polizeibeamten zu 10 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.

Über das Urteil haben wir mit Michael von den Prolos und dem Solidaritätskomitee Jamnitzerplatz Prozesse und mit dem Rechtsanwalt Michael Brenner gesprochen.