DER FEHLENDE LINK: Frag den Staat contert OLG Stuttgart Publikation seiner Zulassung der Anklage gegen RDL Journo Fabian mit Ablehnungspublikation des Landgericht Karlsruhe

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Frag den Staat contert OLG Stuttgart Publikation seiner Zulassung der Anklage gegen RDL Journo Fabian mit Ablehnungspublikation des Landgericht Karlsruhe

Unter der Überschrift Der fehlende Link  hat das Portal "Frag den Staat" das Vorpreschen  des 2. Strafsenates des  OLG Stuttgart, die ihren Beschluss in in der Datenbank Landesrechtssprechung Baden-Württemberg publiziert hatten, gecontert und den Beschluß des LG Karlsruhe, der inhaltlich auf 40 Seiten substantiiert die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sowohl aus Rechts- wie tatsächlichen Gründen nicht zugelassen hatte, publiziert.

In seinem Begleittext fragt Arne Semsrot auf fragdenstaat.org zum Vorpreschen des ÖLG Stuttgart auch:
"Das verwundert, denn nach § 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuchs ist es verboten, amtliche Dokumente eines Strafverfahrens zu veröffentlichen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Zu diesen amtlichen Dokumenten gehört auch der Beschluss des Oberlandesgerichts über die Zulassung der Anklage. Die Justiz geht aber zu Recht davon aus, dass ein öffentliches Interesse an der Entscheidung besteht und die Veröffentlichung daher gerechtfertigt ist."
Allerdings hat BVerfG diese Rechtfertigung für Publikationen ausdrücklich verworfen!(BVerfG 27.5.2014- BvR 429/12)
Als einzig tragfähige Begründung kommt deshalb  nur  der oben zitierte letzte Halbsatz "(..) oder das Verfahren abgeschlossen ist." in Betracht.
Faktisch hat mit der Zulassung der ursprünglichen (!)Anklage der Polit-Abteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft, diese hielt bekanntlich den Nachweis der Fortsetzung des verbotenen organisatorischen Zusammenhang  IMC Linksunten für entbehrlich,  durch den 2. Strafsenat des OLG das VOR-Verfahren einen Abschluss gefunden!
Allerdings bleibt festzuhalten, dass der 2. Strafsenat billigend - entgegen dem Bundesverfassungsgericht - willentlich in Kauf nimmt, dass sein eigenes Dictum  zur Verurteilungswahrscheinlichkeit,  als obergerichtliche Vorverurteilung des Kollegen Kienert  unterstrichen hat und bewertbar ist.
Wie die jetzt freizugängliche Gegenüberstellung der beiden Beschlüsse Landgericht Karlsruhe (16.5.23) und OLG Stuttgart (12.6.23) aber gerade auch zeigt, richtet sich der 2. Strafsenat selbst:
Gerade seine jetzt publiken willkürlichen Mutmassungen, die die Tatsachenarmut  der Anklage u.a. auch mit augenscheinlichen Gesinnungsmutmassungen zu überspielen versuchen, sowie von zahlreichen rechtlichen Schlampereien des 2. Strafsenates - u.a. Pressefreiheit und ein rechtlich überholtes BGH Urteil s.a.  PDF icon OLG_beruft_s_a_ueberholter-BGH-Entscheidung.pdf - unterstreichen die eigene juristischen Argument-Armut selbst!
Von der Verantwortung für mittels  brutalen Nachholversuchen den Fortsetzungszusammenhang des 2017 eingestellten Portals wie IMC Linkunten zu belegen, den dabei aufgetretenen  Schäden an Personen und Sachen usw. ganz zu schweigen!

Michael Menzel 22. August 2022