Kann die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 3. Verhandlungstag im Prozess gegen RDL Journo mit drei Zeugen der Kriminalinspektion 6 der PD Freiburg den Nachweis der Fortexistenz des IMC Linksunten von indymedia erbringen?

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Kann die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 3. Verhandlungstag im Prozess gegen RDL Journo mit drei Zeugen der Kriminalinspektion 6 der PD Freiburg den Nachweis der Fortexistenz des IMC Linksunten von indymedia erbringen?

Bereits zum zweiten Verhandlungstag ist  der Ermittlungsführer der für den OLG Karlsruhe zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Staatschutzdelikte, Staatsanwalt Graulich mit einem weiteren Staatsanwalt an seiner Seite aufgekreuzt.

Im Gepäck hatte er auch einen ca. 50 cm dicken Papier Stapel mit von ihm gemutmassten strafbaren bzw. den demokratischen Rechtsstaat angeblich „gefährdenden“ Meinungsbeiträgen oder Artikeln auf der 2017 nach Verbotsverfügung eingestellten Informationsportal linksunten.indy – aus den über 225.000 Beiträgen.
Diese waren in den Akten nicht komplett, sondern nur mit dem Anfangsblatt - z.B.-  bei gegeben worden. Sie sollten aber seiner Anklage vom April 2023 Plausibilität verleihen.
Sie resultierten aus den Untersuchungen des BMI mit Hilfe baden-württembergischer Behörden (LKA, LfV und KPI 6 PD Freiburg) zum Verbotsverfahren 2017.

Am dritten Verhandlungstag am Mittwoch, 24.4.24 werden nun zwei vom Landesinnenministerium Baden-Württemberg benannte Vertreter des LKA wie LfV und drei Beamte der KPI 6 als Zeugen aussagen.
Dabei sollen die vermuteten Betreiber des IMC linksunten old (bis 2017) die von Staatsanwalt Graulich in seiner Anklageschrift von April 2023 aber für entbehrliche gehaltene Annahme für eine Fortexistenz des IMC linksunten, den das OLG Stuttgart aber dennoch für überwiegend wahrscheinlich hält, Gegenstand der beweisaufnahme sein. Die Existenz nach der Unanfechtbarkeit seines Verbots durch ein aber nicht nach materiellrechtlicher Prüfung ergangenes Urteil des BVerwG vom 29.01.2020 ist hinsichtlich der Vereinseigenschaft zu IMC linksunten old zwar bindend.
Das BVerwG sieht aber auch nur den IMC selbst und nicht das Portal als verboten an.
Damit wäre wohl  auch das url-Verbot hinfällig unter der das Archiv seit April 2020 auffindbar ist.

Am Dienstag, 22.4.24 dem 2. Verhandlungstag wurde auch bekannt, das neben den bekannten 85 StGB Verfahren gegen die mutmasslichen Mitglieder des IMC Linksunten Old auch Ermittlungsverfahren gegen D.Georgia Schulze nach § 85 STGB bei der Staatsanwaltschaft anhängig sind.

Die weitere Annahme des OLG zur angeblichen Vorsätzlichkeit von Fabian Kienerts Verlinkung auf das Archiv mit  dem vom OLG behaupteten vermeintlichen „Unterstützungswillen“ des nicht mehr existenten IMC und des 2017 zunächst abgeschalteten Infoportal- das nach seiner Umwandlung in ein dann statisches Archiv ab 2020 [also eben dem Gegenteil eines dynamischen Portals, das  für neue annonyme Postung offenen ist] wurde in der Haltlosigkeit u.a. durch die Aussage der Zeugin D.Georgia Schulze in Frage gestellt. Diese gab an, selbst bei ihrer lahmen Internetverbindung hätte des download Aufwand des gesamten Inhalt des Portals bis zu maximal einen Arbeitstag gebraucht.
Es könnten somit selbst Einzelpersonen das Archiv erstellt haben.
Den Beweis des Gegenteils jenseits blosser Mutmassungen - der IMC linksunten War es - muss die Anklage aber erbringen. Diese schloß aber zuvor auch in der Anklage, die am 18.4.24 mündlich vorgetragen wurde,  gerade die Erforderlichkeit der Fortexistenz des IMC linksunten bis zum Beschluß des OLG Stuttgart am 12.6.23  aber nun  gerade aus. Wie wohl vorsätzlich ein nicht existenter IMC linksunten unterstützt werden kann?

Wesentlicher war aber die Teil- Aussage des vom Gericht bestellten Sachverständigen, dass mittlerweile neben content management Systemen sowohl Browser auch z.b. Kurznachrichtendienste wie – damals – Twitter Texte wie z.b. linksunten.indymedia automatisiert in -auch - hyperlinks umwandeln. Manche verweigern dem/der Nutzerin, diese Umwandlung rückgängig zu machen.
Eine weitere Implosion der Seifenblasen Mutmaßungen der Anklage in Sachen Vorsatz des Angeklagten wie auch eine offene Blamage des 2. Strafsenates des OLG Stuttgart, der dies als wichtiges Indiz für eine Unterstützungstäterschaft wertete.

Die fünf Polizei Beamten aus Baden-Württemberg stehen also vor der Aufgabe den Nebel blosser vagester Vermutungen der Staatsanwaltschaft [wie übrigens schon bei dem von AfD Landesvorsitzenden Niedersachsen -Initiierten , fünfjährigen 129er Verfahren (kriminelle Vereinigung linksunten] das erkennbare Stochern nach Strohhalmen in der Suche nach Ansatzpunkten zur angeblichen Weiterexistenz des IMC als Auslöser des Vorgehen gegen RDL- mit Butter statt Seifenblasen zu unterfüttern.
Sonst strömen bald die toten Fische der Anklage nur mit dem schnellen Strom die Dreisam über den Rhein am Karlsruher Fossilkraftwerk vorbei bis in die Nordsee hinab.


Abkürzungen

OLG = Oberlandesgericht
LG = Landgericht. (Karlsruhe) Erste Instanz bei sog. Staatsschutz Delikten wie 84-87 StGb konzentriert an einem Gerichtsort in einem OLG Bezirk. Baden-Württemberg hat zwei OLG Bezirke: Karlsruhe und Stuttgart

IMC = International Media Center. Von media Aktivistinnen betreiben/betrieben im Internet Infoportale als Internetknoten mit openposting Funktionen für diversen Einzelne und/oder Gruppen. Oft Regional gebunden

indymedia.org =Top level domain die wohl von der First May Association in den USA gehalten wird, die alle IMC s als Subdomain ein Dach bietet/bot . Spendenadressat – auch im Archiv von Linksunten. Wie auch tachanka.org den Techs wohl in Ca , die wohl die Server für indymedia.org betreiben
LKA – Landeskriminalamt – Hier : LKA Baden-Württemberg

LfV – Hier: Landesamt für Verfassungsschutz
GBA – General Bundesanwaltschaft – verwarf die Annahme das linksunten indy als IMC mit dem wesentlichen Zweck Straftaten zu begehen (50cm Papierausdruckstapel in obigen Artikel)
BMI – Bundesministerium für Inneres und Heimat (seit Horst S. Von Nancy Faser beibehalten). Fachministerium für BfV und BKA.
KPI (6) -Gliederung der Kriminalpolizeien in den Polizeidirektionen in BaWü. Zuständig für sogenannte Staatschutzdelikte in Freiburg
(kmm 23.04.24)