Mit update 26.11.23: Einige Anmerkungen zum medialen Wirrwarr um einen OLG Beschluss zu den rechtswidrigen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei RDL am 17.1.2023

Einige Anmerkungen zum medialen Wirrwarr um einen OLG Beschluss zu den rechtswidrigen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei RDL am 17.1.2023

Nein das OLG Stuttgart hat nicht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung bei RDL am 17.Januar 2023 aufgehoben. Diese hatte das Landgericht Karlsruhe im August  2023 festgestellt.  Auch nicht bei RDL Geschäftsführer Andreas Reimann
Bei beiden bleibt es bei dem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe.
Das Begehren der Staatsanwaltschaft auf Auswertung der Datenspiegelung ist vielmehr hier ausdrücklich als unzulässig zurückgewiesen.

Weil der 2. Strafsenat des OLG Stuttgart am 12.6.23 mit einer abenteuerlichen und weltfremden Begründung aber selbst die Anklage gegen Fabian angeordnet hat, soll es aus nach herrschender Strafrechtsmeinung , nämlich der noch nicht beendigten Auswertung von Fabians Datenspiegelungen zum Zeitpunkt der Anklageerhebung, jetzt aber auch noch möglich sein!
Dies soll wohl auch  für  Auswertungsgänge  mit den  Stichworten Antifa Freiburg oder online-Archiv  sowie die Namen der Anfang August 23 brutalst durchsuchten Personen über die Datenspiegelung  von Fabian möglich sein.
Diese gelten erkennbar dem OLG Stuttgart als fortgesetzte  Vereinigung linksunten indymedia.
Insofern geht der Beschluss rechtlich zwar auf  eine herrschende Meinung in der Straf-Justiz zurück, die so etwas  ermöglichen will. 

Verfassungswidrig bleibt es aber, dass die Nichtexistenz einer Unterstützung einer nicht mehr existenten  Vereinigung mit dem Namen linksunten.indymedia (IMC linksunten) aus dem Nichts postuliert wird, um sich selbst mit abstrusen "Begründungen" wider jede Lebenswirklichkeit mit blossen Mutmassungen  eine Unterstützungshandlung mittels des Artikels herbei zu fabulieren.
Im Kollegengespräch erörtern Andreas und Michael den Sachverhalt

Nachtrag 26.11.23: Der SWR hat zu seinem SWR/ARD Bericht mittlerweile eine Korrekturmitteilung zur offensichtlich von der Karlsruher Staatsanwaltschaft induzierten Falschbehauptung der Aufhebung der Festellung der Rechtmässigkeit der Durchsuchungen vom 17.1.23 bei RDL und Andreas mit Bedauern korrigiert. Die örtliche Monopolzeitung "Badische", die noch am Donnertag 23.11.23 eine DPA-Meldung mit gleichen Behauptungen aus gleicher Quelle publizierte, sah sich hierzu bisher nicht dazu veranlasst. (kmm)