Nein das OLG Stuttgart hat nicht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung bei RDL am 17.Januar 2023 aufgehoben. Diese hatte das Landgericht Karlsruhe im August 2023 festgestellt. Auch nicht bei RDL Geschäftsführer Andreas Reimann
Bei beiden bleibt es bei dem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe.
Das Begehren der Staatsanwaltschaft auf Auswertung der Datenspiegelung ist vielmehr hier ausdrücklich als unzulässig zurückgewiesen.
Weil der 2. Strafsenat des OLG Stuttgart am 12.6.23 mit einer abenteuerlichen und weltfremden Begründung aber selbst die Anklage gegen Fabian angeordnet hat, soll es aus nach herrschender Strafrechtsmeinung , nämlich der noch nicht beendigten Auswertung von Fabians Datenspiegelungen zum Zeitpunkt der Anklageerhebung, jetzt aber auch noch möglich sein!
Dies soll wohl auch für Auswertungsgänge mit den Stichworten Antifa Freiburg oder online-Archiv sowie die Namen der Anfang August 23 brutalst durchsuchten Personen über die Datenspiegelung von Fabian möglich sein.
Diese gelten erkennbar dem OLG Stuttgart als fortgesetzte Vereinigung linksunten indymedia.
Insofern geht der Beschluss rechtlich zwar auf eine herrschende Meinung in der Straf-Justiz zurück, die so etwas ermöglichen will.
Verfassungswidrig bleibt es aber, dass die Nichtexistenz einer Unterstützung einer nicht mehr existenten Vereinigung mit dem Namen linksunten.indymedia (IMC linksunten) aus dem Nichts postuliert wird, um sich selbst mit abstrusen "Begründungen" wider jede Lebenswirklichkeit mit blossen Mutmassungen eine Unterstützungshandlung mittels des Artikels herbei zu fabulieren.
Im Kollegengespräch erörtern Andreas und Michael den Sachverhalt
Nachtrag 26.11.23: Der SWR hat zu seinem SWR/ARD Bericht mittlerweile eine Korrekturmitteilung zur offensichtlich von der Karlsruher Staatsanwaltschaft induzierten Falschbehauptung der Aufhebung der Festellung der Rechtmässigkeit der Durchsuchungen vom 17.1.23 bei RDL und Andreas mit Bedauern korrigiert. Die örtliche Monopolzeitung "Badische", die noch am Donnertag 23.11.23 eine DPA-Meldung mit gleichen Behauptungen aus gleicher Quelle publizierte, sah sich hierzu bisher nicht dazu veranlasst. (kmm)