Bundestag berät über zweischneidigen Integrationsgesetzentwurf

Bundestag berät über zweischneidigen Integrationsgesetzentwurf

Der Bundestag beginnt heute die Debatte über den Entwurf der Bundesregierung zum sogenannten Integrationsgesetz. Der zweischneidige Gesetzentwurf mit dem Titel "Fördern und Fordern" sieht sowohl mehr Angebote vor, um MigrantInnen einzugliedern, als auch mehr Auflagen und Sanktionen gegen Schutzsuchende.

Bundesinnenminister De Maizière von der CDU und Bundesarbeitsministerin Nahles von der SPD wollen damit mehr Integrationskurse einrichten und 100.000 sogenannte Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge schaffen. Damit sind Jobs gemeint, die mit einem bis 2,5 Euro pro Stunde entlohnt werden. Gleichzeitig wollen sie denjenigen MigrantInnen die Sozialleistungen kürzen, die nicht an den verpflichtenden Massnahmen teilnehmen. Ferner soll der Staat künftig den Wohnort von Schutzberechtigten für die ersten drei Jahre bestimmen.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sieht im geplanten Integrationsgesetz eine "schrittweise Aushebelung des Asylrechts". Insbesondere kritisiert die Menschenrechtsorganisation, dass Deutschland künftig verstärkt Schutzsuchende vom Asylrecht ausschliessen könne, wenn ein Nicht-EU-Staat sie wieder aufnehmen wolle. Pro Asyl sieht darin die Absicht der Bundesregierung, das Asylrecht als Hülle beizubehalten, aber in der Tat den Flüchtlingsschutz an Staaten ausserhalb der EU auszulagern. Diese Asylrechtsänderung habe im geplanten Integrationsgesetz überhaupt nichts zu suchen und die Bundesregierung habe sie nach der Anhörung der Verbände versteckt eingeführt. Pro Asyl kritisiert eine weitere Massnahme des Gesetzentwurfs, mit welcher die Bundespolizei künftig im Schnellverfahren ohne Anwältin und ohne Berufungsmöglichkeit an der Grenze prüfen könnte, ob ein Asylantrag zulässig ist.