Türkei-Deal: Hauchdünne Mehrheit im griechischen Staatsrat urteilt für Abschiebungen in die Türkei

Hauchdünne Mehrheit im griechischen Staatsrat urteilt für Abschiebungen in die Türkei

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EU-Flüchtlingspolitik zusammengefasst
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Der griechische Staatsrat, also das höchste Verwaltungsgericht des Landes, hat über den Fall zweier syrischer Schutzsuchenden entschieden, denen die Abschiebung in die Türkei droht. Das Urteil fiel bereits am 22. September, allerdings wurde die Nachricht erst vergangene Woche von der englischsprachigen Fachseite für Asylrecht Aida übernommen und am Freitag von Pro Asyl auf Deutsch kommentiert. Die Asylanträge beider Syrer waren von den Behörden abgelehnt worden und auch die Berufungsausschüsse für Asylfragen hatten sich für die Abschiebung in die Türkei ausgesprochen. Allerdings beruhen all diese Entscheidungen nicht auf einer inhaltlichen Prüfung darüber, ob die beiden Syrer in ihrem Herkunftsland bedroht und schutzbedürftig sind. Sondern diese Entscheidungen beruhen lediglich auf einer Zuständigkeitsprüfung, also ob Griechenland für ihr Asylantrag zuständig ist oder eher die Türkei, von wo aus sie nach Griechenland gelangten. Und in dieser Frage hatten alle Instanzen behauptet: Die Türkei ist ein sicherer Drittstaat für die beiden Syrer, sprich ein Staat, in dem sie ohne Angst vor Verfolgung leben können und gerechte Asylverfahren erwarten können. Deswegen erklärten diese Instanzen die Türkei für zuständig. Diese Zuständigkeitsprüfung ist eine der wesentlichen Folgen des sogenannten Türkei-Deals, den die Mitgliedstaaten der EU im März 2016 mit der Türkei ausgehandelt haben. Zusammengefasst: Die Türkei bekommt ein paar Milliarden Euro von den EU-Mitgliedstaaten und soll sich dafür um Flüchtlinge und Migrantinnen kümmern sowie sie davon abhalten, in die EU einzureisen. Und für jede Schutzuschende, die die EU in die Türkei abschiebt, darf ein Flüchtling von der Türkei in die EU umgesiedelt werden. Der Fall der beiden Syrer vor dem griechischen Staatsrat könnte deswegen auch für den gesamten Türkei-Deal wegweisend sein. Das wollten jedenfalls flüchtlingssolidarische Organisationen wie Pro Asyl hoffen, die deswegen die beiden Syrer bis vor den Staatsrat unterstützten.

Doch das oberste griechische Verwaltungsgericht entschied zuungunsten der syrischen Schutzsuchenden, wie schon die anderen Behörden und Berufungsinstanzen zuvor. Und so befürchten nun dieselben flüchtlingssolidarischen Organisationen, dass dieses Urteil zu einem "bedrohlichen Präzedenzfall" zugunsten des Türkei-Deals werden könnte.

Pro Asyl erklärte daraufhin, beide Kläger bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte finanziell zu unterstützen. Dort hofft die Organisation auf ein Urteil gegen den Türkei-Deal und gegen Abschiebungen in die Türkei.

Denn bereits vor dem griechischen Staatsrat war die Sache sehr umstritten: Eine ganz knappe Mehrheit der Richterinnen weigerte sich, den Europäischen Gerichtshof (oberstes Gericht der EU) zu fragen, was eigentlich genau ein "sicherer Drittstaat" laut EU-Recht sein soll. 12 Richterinnen wollten diese Frage vorab klären lassen, 13 Richter stimmten dagegen.

Der Vizepräsident des Staatsrats unterstützte die mehrheitliche Entscheidung des Staatsrats nicht. Er erklärte, dass die Türkei nicht als sicherer Dirttstaat gelten könne, weil dort die Grundrechte und Grundfreiheiten offen verletzt werden – und das bereits vor dem versuchten Staatsstreich von 2016. Ausserdem kritisierte er, dass sich der Staatsrat für sein Urteil lediglich auf türkische Behörden gestützt habe und nicht etwa auf unabhängige Berichte von Presse und Nichtregierungsorganisationen über die Zustände für Schutzsuchende in der Türkei.

Pro Asyl sieht beim Streit innerhalb des griechischen Staatsrats Anzeichen dafür, dass der Türkei-Deal auch unter Richtern politisch umstritten ist und auf der nächsten gerichtlichen Ebene kippen könnte. Deswegen will die Organisation auch andere Asylsuchende in Griechenland bei ihren Klagen unterstützt. Denn in dieser gerichtlichen Auseinandersetzung in Griechenland gehe es um nichts geringeres als um das Asylrecht in Europa. So erklärte Karl Kopp, dem Europareferent von Pro Asyl: "Die griechischen Anwältinnen verteidigen stellvertretend für uns alle das Asylrecht in Europa."

Pro Asyl sieht jedenfalls mehrere Punkte, die dazu führen könnten, dass der Europäische Gerichtshof oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Türkei-Deal kippen. Zum Beispiel die Tatsache, dass in der Türkei das Asylrecht auf Bürgerinnen europäischer Staaten begrenzt ist und für alle anderen Flüchtlinge lediglich ein vorübergehendes Schutzstatus vorgesehen ist. Oder die Tatsache, dass es dort keine Prüfung der einzelnen Asylanträge gibt, sondern der Status generell an Kategorien von Flüchtlingen vergeben wird. Oder dass die Regierung durch eine einfache Entscheidung den Schutzstatus für eine Person beenden kann.

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(mc)