Auskunftspflicht gegenüber Journalisten

Auskunftspflicht gegenüber Journalisten

Der Bundesnachrichtendienst hat sich geweigert, Auskunft darüber zu geben, wie viele seiner Mitarbeiter Nazi-Vergangenheit hatten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss nun darüber entscheiden. Wenn der BND gewinnt, könnten sich auch andere Bundesbehörden darauf berufen. Über den Fall berichtet Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV).