Einschränkung der Pressefreiheit: Zweimal aus Frankreich abgeschobener freier RDL-Mitarbeiter klagt gegen französisches Innenministerium

Zweimal aus Frankreich abgeschobener freier RDL-Mitarbeiter klagt gegen französisches Innenministerium

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Einsatzwagen der Police Nationale Française
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Jebulon (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Alignement_cars_police_Ford.jpg), „Alignement cars police Ford“, https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode

Luc ist freier RDL-Mitarbeiter und arbeitet in Frankreich. Auf dem Weg zum G 7 Gipfel in Biarritz wurde er 2-mal festgenommen und zweimal spektakulär abgeschoben. Als Begründung wurde ihm gesagt, er sei verdächtig beim G20-Gipfel in Hamburg Straftaten verübt zu haben. Auch eine normale Personankontrolle in der Nähe vom Atommüll-Endlager in Bure wurde angegeben. Offenbar wurden von deutschen Behörden im Vorfeld zum G7-Gipfel Listen mit unerwünschten Personen an französische Behörden weitergeleitet. Gegen die Abschiebungen, die auch eine Einschränkung der Pressefreiheit darstellten, geht Luc nun juristisch vor. Wir haben mit ihm über dieses Vorgehen gesprochen.