Prozess vor dem Freiburger Amtgsericht: War Sitzblockade gegen Piusbrüder grobe Störung oder fällt sie unter die Versammlungsfreiheit?

War Sitzblockade gegen Piusbrüder grobe Störung oder fällt sie unter die Versammlungsfreiheit?

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Protest 2015
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Gilt die Versammlungsfreiheit auch für Blockaden von angemeldeten Versammlungen? Um diese grundsätzliche Frage wird es am Donnerstag den 5. September vor dem Freiburger Amtsgericht gehen. Anlass ist zum wiederholten Male die Blockade gegen den Aufmarsch der rechten, frauenfeindlichen Piusbrüder in Freiburg im Jahr 2015. Ein Antifaschist muss sich wegen der vermeintlich unrechtmäßigen Störung (Versammlungssprengung) der Versammlung der Piusbrüder vor Gericht verantworten. Vertreten wird er vor Gericht von zwei Juristen, die sich für die Verteidigung freiwillig beigeordnet haben lassen. Über den Prozess haben wir mit dem Juristen Jacob Bach gesprochen, der den Angeklagten verteidigen wird.