Zu 10 Tagessätzen à 35 Euro wurde ein Antifaschist an diesem Mittwoch vor dem Freiburger Amtsgericht verurteilt. Mit seiner Teilnahme an einer Sitzblockade gegen den Aufmarsch der rechten, frauenfeindlichen Sekte der Piusbrüder im Jahr 2015 hat er sich nach Ansicht des Gerichts dem Straftatbestand der Versammlungssprengung schuldig gemacht. Der Prozess war überschattet von massiven Sicherheitskontrollen beim Eingang in den Verhandlungssaal. Im RDL Gespräch nach dem Urteil geht es u.a. darum, ob Polizei und Gericht, die Versammlungsfreiheit der TeilnehemrInnen der Sitzblockade ausreichend gewürdigt haben.
In der Hinsicht der Beurteilung der polizeilichen Einsatzkonzepts und seiner gewollten Eskalationqualität erkennbar differierender Prozess-Bericht Prozessbericht Pius121016.pdf