Vier statt drei Gewahrsamnahmen bis 18 Uhr

Vier statt drei Gewahrsamnahmen bis 18 Uhr

Nicht drei, sondern vier Personen sind -bestätigt durch einen Haftrichter - nach PolizeiGesetz in Gewahrsam genommen worden.
Drei war die Auskunft der Polizeipressestelle zur Mittagszeit gegnüber RDL.
Offizielle Begründung war die "informatielle Ausspähung" der Polizei.
Unter den Gewahrsamgenommenen befand sich auch eine Person, die sich mit Journalistenausweis ausgewiesen hatten. Sie soll nach Angaben des EA sehr spät erst dem zur Bestätigung erorderlichen Haftrichter vorgeführt worden sein.
Die Gewahsamsmassnahmen sind auf 18 Uhr beschränkt worden.