VG Freiburg: OB Wahl in Neuenburg muss wiederholt werden

VG Freiburg: OB Wahl in Neuenburg muss wiederholt werden

Angesichts der knappen Wiederwahl des Neuenburger Bürgermeister Schuster im 1. Wahlgang mit 370 Stimmen Vorsprung oder 4 %  der Wahlberechtigten hat die 5. Kammer des Verwaltungsgericht Freiburg wegen eines erheblichen Wahlfehlers die Wahl für ungültig erklärt. Der Antrag kam von der unterlegenen Kandidatin Wörlin.

 "Als gesetzwidrige Wahlbeeinflussung stufte das Gericht einen anderthalb Seiten langen Artikel im Amtsblatt der Stadt Neuenburg ein, der dort ca. fünf Wochen vor der Wahl unter dem Titel erschienen war: „In Neuenburg am Rhein wird kräftig investiert“. Das Gericht führte dazu aus, bei diesem Artikel handele es sich um einen vom Bürgermeister gemeinsam mit einem Journalisten verfassten (und zuvor schon an anderer Stelle veröffentlichten) „Erfolgsbericht“ seiner Arbeit als Bürgermeister. Der Artikel habe eindeutig nicht nur informierenden, sondern auch den Anteil des Bürgermeisters an den Erfolgen der Stadt Neuenburg hervorhebenden und lobenden, seine Wahl empfehlenden Charakter."

Das Urteil hebt eine Unbedenlichkeitsbescheinigung der Wahlprüfung des Landkreises auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Zulassung der Berufung binnen eines Monats noch beim VGH Mannheim beantragt werden kann.

(kmm)