Versammlungsrechte in Polen werden eingeschränkt

Versammlungsrechte in Polen werden eingeschränkt

Die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat eine Änderung des Versammlungsrechts beschlossen, welche es in Zukunft leichter macht, Demonstrationen von RegierungsgegnerInnen zu blockieren. Das neue Gesetz ermöglicht es der Regierung, Versammlungen aufgrund von eigenen Veranstaltungen zu verbieten. Die Änderung besagt, dass niemand mehr eine Versammlung abhalten darf, wenn für diesen Ort und diese Zeit bereits eine Veranstaltung beim obersten Verwaltungschef registriert wurde. Veranstaltungen müssen „zyklisch organisiert“ sein, das heißt im Falle staatlicher und nationaler Feiertage mindestens einmal jährlich oder ansonsten mindestens vier Mal jährlich stattfinden, um registriert zu werden. Vorrang wird dabei der Kirche und der Regierung gegeben. Die Opposition kritisierte das Gesetz als deutliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger und zweifelte die Verfassungsmäßigkeit des Beschlusses an. Die PiS argumentierte, dass dadurch Konflikten vorgebeugt werden solle. Die Arbeit des Verfassungsgerichts erkennt die Regierungspartei seit längerer Zeit nicht mehr an.