UL greift Kritik Bauverein"Wem gehört die Stadt" auf

UL greift Kritik Bauverein"Wem gehört die Stadt" auf

Auch nach der umstrittenen Gemeinderatsentscheidung vor der Sommerpause (12.7.13) zum Gutleutmatten Vermarktungskonzept, das bestimmt mit einer 50 % Eigentumsquote nur an Eigentümer-Baugemeinschaften bevorzugt der Boden des Treuhandvermögens zu verkaufen, ist dies Vermarktungskriterium noch nicht gegessen. Die Fraktionsgemeinschaft der Unabhängigen Listen hat die Kritik des Bauvereins  "Wem gehört die  Stadt" aufgegriffen, die für München und Hamburg nachgewiesen hat, dass dort priviligiert auch Mietergenossenschaften zum Zuge kommen, die wie vom EuGH ausdrücklich legitimiert für soziale  Zwecke preisgünstigen Wohnraum schaffen.

Die Fraktionsgemeinschaft will also vom Bürgermeisteramt dargelgt bekommen:
"weshalb die Stadt Freiburg die bevorzugte Vergabe von Baugrundstücken in Neubaugebieten an die Bindung von Eigentum oder eigentumsähnlichen Positionen koppelt. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes legt dagegen nahe, dass eine solche bevorzugte Vergabe von städtischen Baugrundstücken an ausgewiesene soziale Begründungszusammenhänge gekoppelt sein muss und dann zulässig ist. Teilt die Verwaltung diese Rechtsauffassung ?
Teilt die Verwaltung ferner die Auffassung, dass Baugenossenschaften im Hinblick auf die langfristige Vergabe ihrer Mietwohnungen an ihre Mitglieder ein wichtiges wohnungspolitisches Anliegen erfüllen und zudem damit dauerhaft Wohnungen der Spekulation entziehen ?
Wie erklärt die Stadtverwaltung, dass in Hamburg und München offensichtlich  seit Jahren eine gezielte Ausweisungspraxis städtischer Grundstücke an Baugemeinschaften und Genossenschaften gehandhabt wird, die in Freiburg für nicht rechtens erklärt wird (vgl. Brief des Vereins „Recht auf Stadt“ an die Stadt Freiburg mit entsprechenden Nachweisen)?"
Last not least fragt die UL auch: "Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang es Klagen bzw. Widersprüche gegen die in Hamburg gängige Praxis gegeben hat und wie ggf. die Rechtsprechung diese Praxis bewertet hat?"
Man braucht kein Prophet sein, dass nach der Wahl ungeschminkt das grün-schwarze Bürgermeisteramt, das längst in der Praxis widerlegte und abgeleierte Hohe Lied vom "Sickereffekt"anstimmen wird, der angeblich bei der Eigentumsförderung  freiwerdenden Wohnungen dann Mieter zu Gute kommt, wenn Sie am exorbitante Neuvermietungs-Mietenniveau anmieten dürfen. Wie bei Stadtbauprojekten längst belegt, stimmt dies nicht. Aber was solls bei diesem Gemeinderat (kmm)

siehe auch: Freiburg fehlt Mut zur Förderung von Mietergenossenschaftschaftlichen Wohnungsbau (13.9.13)