Informationen zu Kleineschholz Baugebiet: Freie Wähler Fraktion scheitert mit Auskunftsklage gegen OB

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Freie Wähler Fraktion scheitert mit Auskunftsklage gegen OB

Die Freien Wähler sind mit ihrem Auskunftbegehr-Klage wegen gemutmaßter  Mindereinnahmen bei der Grundstücks-Vergabe in Erbaurecht im Gebiet Kleinescholz vor dem VG Freiburg gescheitert.
Das teilte das Gericht mit Publikationdatum 12.1.22 zum Urteil nach öffentlicher Verhandlung am 11.11.21 (4K/1858.21)mit.

Die drei Stadträte der Freien WählerFraktion wollten ihre von der Stadtverwaltung am 7.Juni.21 beantworteten Fragen zum Vergleich Grundstücks-Abgabe durch Verkauf im Verhältnis zu Erbpacht (sieht ein gnereller Gemeinderatsbeschluß aus 2018 vor) nicht, wie von der Stadtverwaltung zu Kleineschholz angekündigt, erst durch  die Vorlage zum 30.11.21 abwarten. In Sachen Dietenbach war ihre Anfrage unter Verweis auf die Internet frei zugänglichen Drucksachen - gerichtlich ebenfalls unbeanstandet -verwiesen worden. 
Hinsichtlich Kleineschholz wurde die am 15. Juni 21 eingereichte Klage nach mündlicher Verhandlung am 11.11.21 vom Gericht mit folgenden Überlegungen abgewiesen: "Auch ihre Anfrage zum Baugebiet „Kleineschholz“ sei hinreichend beantwortet worden. Die Auskunftspflicht des Bürgermeisters beziehe sich nur auf solche Informationen, die bei der Verwaltung bereits vorhanden seien. Hingegen bestehe keine Pflicht, auf die Anfrage eines oder mehrerer Mitglieder des Gemeinderats hin Informationen, die in der Verwaltung noch nicht vorhanden seien, durch eine Beauftragung Dritter oder durch eigene Tätigkeit erst ermitteln zu lassen. Das Anfragerecht der Gemeinderäte begründe keine solche Informationsermittlungspflicht. Vor diesem Hintergrund sei nicht zu beanstanden, dass der Oberbürgermeister in seinem Antwortschreiben darauf verwiesen habe, dass eine Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Baugebiet „Kleineschholz“ durch ein beauftragtes Unternehmen erstellt werde. Er sei insbesondere nicht gehalten gewesen, vor dem Abschluss der externen Erstellung
eine eigene Kostenschätzung durch die Verwaltung fertigen zu lassen." 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Voraussichtlich haben die FW aber dem gemeinderätlichen Auskunftsanspruchrecht eher  einen Bärendienst  erwiesen, denn es befördert - in  der vom VG angenommenen Pauschalität - generelle Auskunftsverweigerungen in Bezug auf ggf. notwendige Informationen des Gemeinderates.