Türkei: Wahlkommission beharrt auf Disqualifikation kurdischer WahlsiegerInnen

Türkei: Wahlkommission beharrt auf Disqualifikation kurdischer WahlsiegerInnen

Die Hohe Wahlkommission (YSK) hat eine Beschwerde der prokurdischen HDP gegen die Ablehnung ihrer KandidatInnen in 6 Gemeinden abgewiesen. In den betreffenden Gemeinden hatten die KandidatInnen der HDP klar gewonnen. Doch die Wahlkommission weigerte sich, den KandidatInnen ihre Urkunden auszuhändigen. Stattdessen setzte die Kommission den jeweils zweitplazierten Kandidaten ein. In allen Fällen war dies der Kandidat der regierenden AKP. Besonders krass war die Entscheidung in Baglar einem Stadtteil von Diyarbakir. In der über 300 000 EinwohnerInnen zählenden Gemeinde Baglar hatte der Kandidat der HDP 70 % der Stimmen bekommen, während der Kandidat der regierenden AKP nur auf 25 % kam. Trotzdem fällt das Rathaus an die AKP. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die betreffenden KandidatInnen der HDP während des Ausnahmezustandes ihrer Posten enthoben worden waren. Trotzdem hatte sie die Wahlkommission zur Wahl zugelassen. Die Entscheidungen der Wahlkommission unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle.