Stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge – geht auch Baden-Württemberg dem Bund voran?

Stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge – geht auch Baden-Württemberg dem Bund voran?

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Die Wirkungen der Duldung
Die Wirkungen der Duldung. Plakat gegen Abschiebung eines seit 21 Jahren geduldeten Mannes
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Quelle: 
alle-bleiben.info

Geduldet – dieser Status bedeutet für Flüchtlinge, dass sie zwar momentan nicht abgeschoben werden können, aber auch keinerlei rechtlichen Aufenthaltsstatus erhalten. Sie können nur unter Vorbehalt in Deutschland leben – in die Zukunft zu planen und an der Gesellschaft voll teilzuhaben ist so unmöglich. Für viele geduldete Flüchtlinge dauert dieser Zustand viele Jahre an, sie leben in einer sogenannten Kettenduldung. Ihnen soll eine Regelung helfen, die unter bestimmten Kriterien eine Aufenthaltserlaubnis vorsieht. Im März 2013 sprach sich eine Mehrheit im Bundesrat für eine solche „stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung“ aus. Im Juni letzten Jahres lehnte der Bundestag den Gesetzesvorschlag jedoch noch ab. Aber im Koalitionsvertrag bekundeten SPD und CDU ihren Willen, die Regelung umzusetzen. Die Landesregierung Niedersachsen hat das beim Wort genommen und am 10. Januar einen entsprechenden Vorgriffserlass veröffentlicht. Er soll verhindern, dass Flüchtlinge abgeschoben werden, die voraussichtlich bald von der Regelung profitiert hätten. Inbegriffen sind wie in der geplanten Bleiberechtsregelung selbst auch Jugendliche und Heranwachsende, denen Paragraph 25a des Aufenthaltsgesetzes bereits etwas größere Chancen einräumt. Könnte dieser Schritt Niedersachsens ein Beispiel auch für Baden-Württemberg sein? Und was muss getan werden, damit die Kriterien für eine Aufenthaltserlaubnis nicht doch zu unüberwindbaren Hürden werden? Wir haben darüber mit Daniel Lede Abal gesprochen. Er ist integrationspolitischer Sprecher der Grünen im baden-württembergischen Landtag.

Update 13.02.: Nach einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Innenministeriums hat nun auch Baden-Württemberg eine Vorgriffsregelung erlassen - Siehe RDL-Nachricht.