So funktioniert die Unterfinanzierung der freien Radios

Endlich Schluss mit chronischer Unterfinanzierung - Koalitionsvertrag umsetzen!

Die grün-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie 'eine Lanze für die freien Radios brechen' will. Dort heißt es u.a.

'Eine Lanze für die freien Radios brechen

Unverzichtbar in einer pluralistischen Gesellschaft sind die Bürgermedien, die nichtkommerziellen Freien Radios. Deren finanzielle Situation muss verbessert werden, damit die Trägervereine eine Mindestausstattung und damit einen regelmäßigen Sendebetrieb gewährleisten können und auch mittelfristig Planungssicherheit haben. Die Zuschussvergabe der Landesanstalt für Kommunikation an die verschiedenen Veranstalter muss überprüft werden.' (S. 74)

So funktioniert die gegenwärtige Unterfinanzierung:

Die freien Radios werden von der Landesanstalt für die Einbindung gesellschaftlicher Gruppen in das Programm gefördert. Zudem werden die Übertragungskosten übernommen. Die Förderung stammt nicht aus dem Landeshaushalt, sondern aus den Rundfunkgebühren, die der Landesanstalt für Kommunikation in Stuttgart zugewiesen werden. Interessant ist dabei die spezielle Praxis in Baden-Württemberg. Laut Rundfunkstaatsvertrag stehen den Landesmedienanstalten 2 % der Rundfunkgebühren zu, in Baden-Württemberg aber schrumpft dieser Anteil auf gerade noch 0,96 % aufgrund eines Vorwegabzugs an den SWR und die Filmförderung.

So funktioniert die Unterfinanzierung der freien Radios

Endlich Schluss mit chronischer Unterfinanzierung - Koalitionsvertrag umsetzen!

Die grün-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie 'eine Lanze für die freien Radios brechen' will. Dort heißt es u.a.

'Eine Lanze für die freien Radios brechen

Unverzichtbar in einer pluralistischen Gesellschaft sind die Bürgermedien, die nichtkommerziellen Freien Radios. Deren finanzielle Situation muss verbessert werden, damit die Trägervereine eine Mindestausstattung und damit einen regelmäßigen Sendebetrieb gewährleisten können und auch mittelfristig Planungssicherheit haben. Die Zuschussvergabe der Landesanstalt für Kommunikation an die verschiedenen Veranstalter muss überprüft werden.' (S. 74)

So funktioniert die gegenwärtige Unterfinanzierung:

Die freien Radios werden von der Landesanstalt für die Einbindung gesellschaftlicher Gruppen in das Programm gefördert. Zudem werden die Übertragungskosten übernommen. Die Förderung stammt nicht aus dem Landeshaushalt, sondern aus den Rundfunkgebühren, die der Landesanstalt für Kommunikation in Stuttgart zugewiesen werden. Interessant ist dabei die spezielle Praxis in Baden-Württemberg. Laut Rundfunkstaatsvertrag stehen den Landesmedienanstalten 2 % der Rundfunkgebühren zu, in Baden-Württemberg aber schrumpft dieser Anteil auf gerade noch 0,96 % aufgrund eines Vorwegabzugs an den SWR und die Filmförderung.

Weniger als ein Promille Schotter ...

Das Landesmediengesetz begrenzt die Förderung aller nichtkommerziellen Radios derzeit noch auf 10 % dieser Gelder. Aber auch davon fließt noch längst nicht alles in den Betrieb der Radios vor Ort, weil auch die Übertragungskosten für Sender und Leitungen mit einberechnet werden. So geht ein nicht unerheblicher Teil an die Firma Mediabroadcast, welche das Hörfunknetz betreibt. Von dem verbliebenen Rest kann ein nichtkommerzielles Radio derzeit ca. 52.500 Euro Sockelfinanzierung erhalten, wobei manche der 9 Radio auch nur Förderungen von unter 40.000 € erhalten. Zusätzlich kann man bei der Landesmedienanstalt noch für ein Projekt Fördergelder beantragen. In der Regel um die 12.000 Euro, Gelder die allerdings an die Umsetzung des Projekts gebunden sind und auf deren Bewilligung man sich nicht verlassen kann.

Aber was soll ein Radio wie z.B. Radio Dreyeckland damit schon anfangen können? Immerhin müssen Miete, Telefonkosten, Technikbedarf und Öffentlichkeitsarbeit bezahlt werden. Und möglichst auch Festangestellte, die u.a. für die Einbindung gesellschaftlicher Gruppen sorgen sollen. Allerdings wäre das Geld praktisch schon aufgebraucht, würde man vor Ort eine tarifliche entlohnte RedakteurIn 'mit besonderer betrieblicher Verantwortung' beschäftigen.

Jetzt fällig: Mindestens 15 % als dringend nötige Notmaßnahme

Schon seit Jahren wenden sich die freien Radios im Land gegen diese 10%-Grenze: Bürgermedien und Nichtkommerzielle Anbieter bekommen in anderen Bundesländern bereits bedeutend mehr Förderung. Zudem ist der Landesgesetzgeber bei der Einführung der 10%-Grenze davon ausgegangen, dass die Übertragungskosten hier nicht mit einberechnet werden. Für eine angemessene Förderung der Nichtkommerziellen Anbieter wäre es nötig, die Übertragungskosten aus anderen Haushaltstiteln der Landesanstalt zu finanzieren und mindestens 15 % der Mittel, die der LfK zu Verfügung stehen, für die Förderung zu verwenden.

Diese Aufstockung würde niemanden schmerzlich treffen. Im Gegenteil: Die LfK hat beträchtliche Rückstellungen für die ursprünglich 2015 geplante Zwangseinführung des digitalen Hörfunks in Form von DAB plus (2010: 1,195 Mio. €) gebildet. Allerdings wurde diese Umstellung auf den digitalen Hörfunk nun vom Bundestag abgeschafft. Somit müssen die Rückstellungen gar nicht in Anspruch genommen werden. Woran liegt es also? Wollte die Koalition nicht „eine Lanze brechen“?