AFF im Ständigen Ausschuss 1999

AFF im Ständigen Ausschuss 1999



Entsprechend wird der Anteil von selbst zu produzierendem Programm im Gesetzentwurf herabgesetzt. Die Möglichkeit zur Konzentration auf wenige Anbieter wird erhöht.


Die Herabsetzung des gesetzlich vorgegeben Mindestanteils an eigen produzierten Programm ist aber nur konsequent. Es spiegelt nur die eh schon vorhandene Verringerung der Vielfalt der Programme im kommerziellen Hörfunk wieder. Trotz dieses Tendenz, den wir nicht gut finden, wird im Gesetz weiter das Ziel der Vielfalt des Rundfunks betont.

 


Und genau aus diesem Grund sind Nichtkommerzielle Anbieter und hier besonders Freie Radios wichtig. Freie Radios bieten durch ihre werbefreie, mitgliederfinanzierte und selbstverwaltete Strukur ein vielfältiges Programm. Dabei unterliegen die ehrenamtlichen Radiomachenden nicht den Zwängen der Formatierung. Nur im Freien Radio können Menschen direkt am Hörfunk teilhaben. Durch die Selbstverwaltungsstrukturen entscheiden die Radiomachenden und -hörenden über die Belange des Sender. Damit ist eine wirkliche Teilhabe der hier lebenden Menschen am Rundfunk möglich, wie es das Grundgesetz auch verlangt.


Dieser wichtigen Stellung der nichtkommerziellen Veranstalter im Rundfunkbereich trägt der Gesetzentwurf aber keine Rechnung.


Nichtkommerzielle Veranstalter werden nur als untergeordnete Möglichkeit behandelt und nicht als Muß. Es erscheint so als treten sie sogar hinter Betriebsversuchen zurück.


Zur Sicherung der Vielfalt ist hingegen eine flächendeckende Verbreitung von nichtkommerziellen Programmen geboten.

 


Durch die Einführung mindestens einer landesweiten Jugendwelle werden vorallem im südlichen Landesteil die zu vergebenden Frequenzen knappt. Um hier ein Verdrängen der Nichtkommerziellen durch kommerzieller Interessen zu vermeiden, muß ein Bestandsschutz für die bereits vorhandenen Nichtkommerzieller in das Gesetz aufgenommen werden.

 


Nebenbei ist zu erwähnen, daß Jugendliche schon immer bei den Freien Radios senden und natürlich Programm für junge Menschen machen. Neben dem Spaß den Jugendlichen bei produzieren haben, bekommen sie auch Medienkompetenz, die in  einem größer werdenden Medienmarkt immer wichtiger wird.

 


In 4. Abschnitt des Entwurf werden Maßnahmen genannt, die Meinungsmacht verhindern sollen. Als vielfaltssichernde Maßnahmen werden hier Fensterprogramme und Programmbeiräte vorrangig diese berücksichtigt werden. Zudem sollten den Programmbeiräten die Möglichkeit gegeben werden, von den Veranstaltern zu verlangen, Sendezeit für eigengestaltete Beiträge dritter zur Verfügung zu stellen.
vorgeschlagen. Da die Nichkommerziellen wie schon ausgeführt eine hohe Vielfalt haben, sollten für solche Fenster

 


Bevor ich zum Zweiten Punkt der Förderung komme, das bisherige noch mal kurz und knapp: Nichtkommerzielle Veranstalter müßten auf Grund ihrer vielfaltssichernden Funktionin allen Landesteilen empfangbar sein.
grundsätzlich


Nichtkommerzielle Veranstalter müssen mindestens vor Pilotprojekten und Betriebsversuchen genannt werden. Und die bereits vorhandenen müssen eine Bestandsschutz erhalten.

 

 


Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren eine Vorreiterrolle bei den nichtkommerziellen Veranstaltern gespielt. An Acht Standorten wird von den ehrenamtlichen Sendungsmachenden ein qualitativ hochwertiges Programm erstellt. Der offenen Zugang ist bei allen Freien Radio hervorragend gewährleistet.


Im krassen Widerspruch steht hierzu die Förderung der nichtkommerziellen Veranstalter. 1996 10 % der Mittel der Landesanstalt für Kommunikation begrenzt. In diese 10 % werden momentan auch die Kosten für Sender und Leitungen eingerechnet. Effektiv verbleiben daher für den einzelnen Standort ca. 90.000,- DM Förderung. Dieser Betrag deckt nur einen geringen Teil der Kosten, die den Sendern durch die Bereitstellung des offenen Zugangs135.000,- DM pro Standort.
wurde die Förderung auf entstehen. Selbst die Landesanstalt sah 1995 schon einen Bedarf von


(Als im Landtag damals um die 10 % Deckelung ging, ist aus den Protokollen übrigens zu entnehmen, daß die ParlamentarierInne davon ausgingen, daß trotz der Deckelung die Sender diesen Betrag tatsächlich erhalten werden.)


Aber auch Betrag von 135.000,- DM würde sich im bundesweiten Vergleich im untersten Bereich der Förderung für Bürgermedien bewegen. In anderen Bundesländern erhalten die Bürgermedien bedeutend mehr Zuschüsse. In Nordrhein-Westfalen werden zum Beispiel 15 % für den Bürgerfunk bereitgestellt.


Um eine angemessenen Förderung der nichtkommerziellen Veranstalter zu erreichen ist es also notwendig die Deckung von 10 % aus dem Gesetz herauszunehmen und miendestens 15 % der Mittel der LfK einzusetzen. Dies ist auch im Hinblick auf weitere nichtkommerzielle Veranstalter wichtig. Im Ballungsgebiet Rheinneckar steht das Freie Radio Bermuda.funk bereits in den Startlöchern.


Die Sender und Leitungskosten müssen aus der Förderrechnung herausgenommen werden. Gerade auch im Hinblick auf mögliche Erhöhungen dieser Kosten im Jahr 2000 ist dies wichtig.


Um das Sender- und Leitungsproblem zu lösen schlagen wir vor, wie in anderen Bundesländern Betreiber von Übertragungsanlagen zu verpflichtet Bürgermedien z. Bsp. Offene Kanäle entgeltlos zu übertragen. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern schlug der Rechnungshof bereit 1995 vor, einen entsprechenden Passus in das Mediengesetz aufzunehmen. Ein entsprechender Passus muß aber um das Problem wirklich zu lösen auch die terrestrische Übertragung erfassen.

 


Eine Erhöhung der tatsächlichen Förderung ist für Freie Radio von entscheidender Bedeutung. Nur so kann auf lange Sicht der offene Charakter und damit die sehr hohe Vielfalt bewahrt werden. Eine Verringerung der tatsächlichen Förderung im Zuge der Erhöhung der Sender- und Leitungskosten würde hingegen zumindest dazu führen, daß die medienpädagischeden Betreuung des offenen Zugangs eingeschränkt werden muß.


Die Sender und Leitungskosten müssen aus der Förderung herausgenommen werden, und es müssen mindestens 15 % der Mittel der LfK für nichtkommerzielle Veranstalter verwendet werden.