Schweizer Bundesanwalt:Aargau und Solothurn müssen sich um Anzeige gegen ihre AKW Betreiber kümmern

Schweizer Bundesanwalt:Aargau und Solothurn müssen sich um Anzeige gegen ihre AKW Betreiber kümmern

Die Delegation der Straverfolgung auf diKantnseben der vor vier Woche eingereichten Strafanzeige der TRAS und Greenpeace gegen die Mütter der AKWS in Leibstadt und Gösgen wegen Verletzung bilanzrechtlichen Vorschriften und fehlender Nachweise der finanziellen Absicherung des Rückbaus und der Entsorgung ist nicht ohne Pikanterien. Denn die Kantone sind selbst Miteigentümer der für zu „big to fail“ deklarierten Stromwirtschaft-Konzerne Axpo und Alpiq, die Gösgen und Leibstadt betreiben. Die Kantone kassieren von den Stromkonzernen jährlich eine hohe Dividende. Im Fall der mangelnden Riskovorsorge müssen aber alle Gesamtschweitzer Suerbürger haften. Die Konzerne selbst berufen sich auf andere Standards als das Schweizer Obligationenrecht und die Unterschrift der Wirtschaftsprüfer von KPMG