Schweizer Staatsanwaltschaften eröffnen doch Verfahren gegen AKW

Schweizer Staatsanwaltschaften eröffnen doch Verfahren gegen AKW

Die Strafanzeige von AKW-Gegnern zur Buchhaltungspraxis der AKW-Betreiber, über die wir berichtet hatten, ist nun doch einen Schritt weiter gekommen: Die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn haben am Montag je ein Verfahren wegen Urkundenfälschung «gegen Unbekannt» eingeleitet, wie beide Behörden auf Anfrage der NZZ bestätigten. Die Anzeige gegen die Betreiber der AKW Gösgen und Leibstadt war Anfang Januar bei der Bundesanwaltschaft eingereicht worden. Diese hatte die Fälle dann an die Behörden der AKW-Standortkantone weitergeleitet.

Während die Atomkraftwerke Mühleberg und Beznau buchhalterisch in Stromkonzerne integriert zu sein scheinen, werden die Anlagen im solothurnischen Gösgen und im aargauischen Leibstadt als Partnerwerke und damit als eigenständige Firmen betrieben, an denen mehrere Unternehmen Aktien halten, darunter die Stromkonzerne Alpiq und Axpo. Die AKW-Gegner werfen den Betreibern vor, dass diese die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in den Bilanzen per Ende 2011 gegen 600 Millionen Franken über dem Marktwert aufgeführt hätten. Zudem seien zu amortisierende Stilllegungs- und Entsorgungskosten von 1,238 Milliarden Franken in den Aktiven verbucht – also praktisch als Betriebsvermögen behandelt worden. Bei den Fonds geht es um gesetzlich verlangte Reserven für die Stilllegung der Werke und die Entsorgung der nuklearen Abfälle. Ohne diese Buchhaltungspraxis würden die AKW-Gesellschaften zu Sanierungsfällen, sagen die AKW-Gegner. Langfristig drohten so die Stilllegungs- und Entsorgungskosten deshalb zulasten der öffentlichen Hand zu gehen, so die Anzeige von Greenpeace und dem Trinationalen Atomschutzverband.