Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz: Schutz für Whistleblowing, aber kaum in Behörden und nicht bei Diskriminierung etc.

Schutz für Whistleblowing, aber kaum in Behörden und nicht bei Diskriminierung etc.

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David Werdermann zu Lücken im Whistleblowergesetz
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Gesellschaft für Freiheitsrechte

Der Bundestag beschließt an diesem Freitag das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinschG). Die Frist die Whistleblowing-Richtlinie der EU umzusetzen war schon ein Jahr abgelaufen.. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) setzt sich seit Jahren für einen besseren Schutz von Whistleblower:innen ein und begrüßt diesen Schritt, kritisiert aber, dass es einige Lücken gebe. Wir haben ausführlich mit dem Rechtsanwalt David Werdermann, der für die Gesellschaft für Freiheitsrechte auch als Sachverständiger im Bundestag war, darüber gesprochen, was das neue Gesetz schützt und was nicht und wie die Zivilgesellschaft es mit Leben füllen könnte.