Kürzungen der Asylbewerberleistungen in Sammelunterkünften verfassungswidrig: BVerfG stellt wieder klar, dass Menschenwürde aus migrationspolitischen Erwägungen nicht relativierbar ist

BVerfG stellt wieder klar, dass Menschenwürde aus migrationspolitischen Erwägungen nicht relativierbar ist

Asylbewerberleistungsgesetz.JPG

Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
Foto: RDL

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Donnerstag den 24. November entschieden, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften verfassungswidrig ist. Um 10 Prozent waren die Leistungen von dieser Personengruppe in Sammelunterkünften gekürzt, mit der Begründung, dass sie ja mit den anderen Personen der Unterkunft zusammen wirtschaften und so sparen könnten. Die Entscheidung herbeigeführt hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit einer Richtervorlage. Wir haben mit David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der an der Vorlage mitgearbeitet hat, gesprochen.