Salomon weigert sich politische Verantwortung zur Abstellung der Grundrechtsverstösse zu übernehmen

Salomon weigert sich politische Verantwortung zur Abstellung der Grundrechtsverstösse zu übernehmen

In geheimer Sitzung hat am Montag – dem Vernehmen nach erregt – der Hauptausschuss des  Gemeinderat die gerichtlich wiederholt bescheinigte grundrechtsfeindliche Praxis des Ordnungsamtes bei Versammlungen debattiert. In der Vorlage glaubt OB Salomon, seine notorischen Verweigerung der Ausübung seiner   Richtlininiekompetenz gegenüber dem Ordnungsamt zum Zwecke der Wahrung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit  in Green City folgendermassen durchzukommen:

"Das AföO hat diese Entscheidung zum Anlass genommen, die bisherige generelle Linie, das Trommeln der "Sambasta"-Gruppe nur außerhalb der Altstadt, also auf dem „Ring“, zuzulassen, zu überprüfen. Hierzu fand ein Abstimmungsgespräch mit der Polizeidirektion/RevierNord im Hinblick auf weitere Versammlungen statt, vgl.hierzu unten Ziff. 4a). Im Ergebnis werden zukünftig bei Versammlungen in der Altstadt Trommlergruppen zugelassen. Der Polizeivollzugsdienst wird vor Ort das Schutzbedürfnis unbeteiligter Passanten, wenn diese sich dem Lärm nicht entziehen können, mit der Versammlungsfreiheit abwägen. Es ist weiter abgestimmt, dass die Kommunikation zwischen den eingesetzten Polizeikräften durch lautstarkes Trommeln nicht verhindert werden darf und das Arbeitsschutzrecht der Polizeikräfte zu beachten ist. Mit der Anti-Atom-Gruppe wird hierüber alsbald ein Kooperationsgespräch geführt werden."

Die Verhöhnung des Grundrechts auf Versammlung geht erkennbar weiter!  Als ob die Polizei oder Salomons Ordnungsämtler etwas in Sachen Versammlungsfreiheit zu zulassen hätten !!!!!


Seit Wochen verweigert die Stadtverwaltung - entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht - eine erschöpfende Auskunft auf eine Anfrage von Radio Dreyeckland: "Sehr geehrte Frau Lamersdorf,
der Oberbügermeister ist zugleich Chef der Orts-/Kreispolizeibehörde.
Nachdem nun zum wiederholten Mal mit Urteil vom 16.5.12 das Verwaltungsgericht Freiburg dem Amt für öffentliche Ordnung Freiburg, ob dessen gegen die grundrechtlich geschütze Versammlungsfreiheit gerichtete Praxis ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt hat - fomell wie inhaltlich - stellt sich die Frage, wie der Oberbürgermeister in Zukunft sicher zustellen gedenkt, dass
1.  die aus GG und Verfassungrechtssprechung sich ergebenden Anforderungen - formell wie materiell - an  die Verwaltungspraxis der Versammlungsbehörde von dieser endlich beachtet werden und zwar vollumfänglich ?
2. Hat der OB angesichts des immer wieder vom Ihm reklamierten Rechtes, die "Geschäfte der laufenden Verwaltung" alleinig ohne  den Gemeinderat zu regeln, erwogen bzw. vorbereitet z.b. von seiner Weisungsbefugniss für die Zwecke nach 1) Gebrauch zu machen ? Wenn ja - mit welchem konkreten Inhalt - und  mit welchen Kontrollen? Wenn nein, warum nicht?
3. Hat der OB für den Fall, dass er das unter 2. angedachte Verfahren nicht für zweckmässig erachtet, andere Massnahmen im Paket, um endlich in Freiburg die Beachtung des Versammlungsrechtes in dem hohen Stellenwert  für die Demokratie aus der Rechtprechung des Bundesverfassungerichtes sicherzustellen?
4. Sieht der OB eigentlich keine Veranlassung, die von Ihm auf Vorschlag des EBM eingenommene Position gegenüber dem Gemeinderat, die Sambatrommeln nicht heraus zugeben, wenigstens nachträglich sowohl im Verhältnis zum Gemeinerat, erst recht aber gegenüber den Betroffenen zumindest  mit dem Anflug von Bedauern zu revidieren?
Für eine baldige Beantwortung meiner/unser Fragen wäre ich Ihnen sehr verbunden
Mit freundlichen Grüssen
K.-Michael Menzel "

In der jetzt verschickten Vorlage  wird entgegen den ständig praktizierten  unsäglichen Auflagebescheiden - z.B. Keine Transparente die Auslagen verdecken !!!!- der Gemeinderat stattdessen gezielt in die Irre geführt. Ein Standardauflagen Textbaustein sieht demnach z.B. folgendermassen aus:

Versammlung erteilen wir nach § 15 Abs. 1
des Versammlungsgesetzes folgende
A u f l a g e n:
1. Der Aufzug hat folgende Wegstrecke einzuhalten:
Aufstellung: [Startpunkt]
Wegstrecke: [...]
[ggf. Hinweise auf freizuhaltende Rettungszufahrten ]
2. Den Einzelanweisungen der vor Ort anwesenden Beamten des Polizeivollzugsdienstes ist Folge zu leisten.
3. Der verantwortliche Leiter [Name, Adresse] muss während der Veranstaltung anwesend sein.
4. Die Veranstaltung darf nicht vor xxx Uhr beginnen und ist um xxx Uhr zu beenden.
5. Vermeidbare Verkehrsbehinderungen anderer Verkehrsteilnehmer müssen unterbleiben. Der öffentliche Personennahverkehr darf nicht
unnötig behindert oder beeinträchtigt werden. Den Fahrzeugen der Freiburger Verkehrsbetriebe ist die Durchfahrt zu ermöglichen.
6. Für je 50 Teilnehmer ein Ordner zu stellen. Die Ordner sind deutlich mit einer Armbinde oder Weste zu kennzeichnen. Polizeiliche Befugnisse stehen den Ordnern nicht zu.
7. Die Lärmbelästigungen der Anwohner, Geschäftsanlieger und Verkehrsteilnehmer durch den Betrieb des Lautsprechers sind auf ein
Mindestmaß zu beschränken.
8. Für die ordnungsgemäße Durchführung und Aufrechterhaltung der Schutz- und Sicherungsmaßnahmen ist der Veranstalter verantwortlich
II. Wir ordnen den sofortigen Vollzug der Entscheidung unter Ziffer I an. Ein
eventuell eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.

Erkennbar ist auch , dass z.B. die zeitliche Fixierung, deren Nichteinhaltung mit Sanktionen bedroht ist, der Tragweite des Grundrechtes nicht entspricht. Gleiches gilt für die Formulierung unter 7. Letzere wurde im übrigen häufig durch das Verbot ergänzt, Lautsprecher zur Information der Bevökerung einzusetzten. Grundrecht ade!


Der Antiatomgrippe wurde darüber hinaus befohlen:
In die Fußgängerzone Innenstadt östlich des Rottckrings dürfen im Rahmen der Versammlung keine Trommeln, Sambainstrumente oder
ähnlich lautstarke Instrumente mitgeführt werden. Für den unter Nummer  1 genannten Aufzugsweg entspricht dies dem Abschnitt zwischen
Rotteckring, Einmündung Unterlinden und Siegesdenkmal. Die Instrumente können beispielsweise an der Ecke Rotteckring / Unterlinden
bewacht zurückgelassen und auf dem Weg vom Siegesdenkmal zur Eisenbahnstraße dort wieder aufgenommen werden.
Auf den Streckenabschnitten vom Platz der Alten Synagoge bis zur Ecke Rotteckring / Unterlinden sowie ab Siegesdenkmal bis zum Abschluss der Versammlung können die Instrumente mitgeführt und gespielt werden.

Es steht allerdings wieder einmal zu erwarten, dass am 3.7.  die  GEMEINDERÄTE dem sich  UNVERANTWORTLICH GEBENDEN OB und seinen Strippenzieher Neideck einmal mehr, NICHT zur Übernahme SEINER POLITISCHEN VERANTWORTUNG ZWINGEN!!!!!!