Südafrikas Rückzug vom internationalem Gerichtshof ist verfassungswidrig

Südafrikas Rückzug vom internationalem Gerichtshof ist verfassungswidrig

Am Mittwoch erklärte ein Gericht in Südafrikas Hauptstadt Pretoria den von der südafrikanischen Regierung eingeleiteten Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für nicht rechtmäßig. Südafrika hatte im Oktober mit einem Schreiben an die Vereinten Nationen die Zusammenarbeit mit dem Weltstrafgericht aufgekündigt. Nun war die größte Oppositionspartei, die Demokratische Allianz, mit ihrer Klage gegen den Rückzug erfolgreich. Die Regierung hätte laut dem Gerichtsurteil zunächst die Zustimmung des Parlaments einholen müssen, bevor sie den Rückzug beschließt. Das dürfte nun allerdings auch kein allzu großes Hindernis darstellen, da die Regierungspartei ANC die Mehrheit im Parlament stellt.

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt weltweit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn die nationale Justiz versagt. Der Grund, warum die Regierung unter Jacob Zuma nicht mehr Teil des Strafgerichtshof sein will, sind Widersprüche mit Gesetzen, die Staats- und Regierungschefs in Südafrika diplomatische Immunität gewähren. Viele afrikanische Staaten kritisieren außerdem eine Einseitigkeit des Gerichtshofs, der bislang vor allem afrikanische PolitikerInnen angeklagt hat.