Recht schützt Unrecht: Urteil gegen Hausbesetzer der Guntramstraße 44

Recht schützt Unrecht: Urteil gegen Hausbesetzer der Guntramstraße 44

Guntramstr 44-2.JPG

Guntramstraße 44 in vorübergehend bewohntem und belebtem Zustand
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Lente/RDL

Vor einem Jahr wurde die Guntramstraße 44 besetzt und kurz darauf wieder geräumt. Der Eigentümer hatte einen von Anfang an fraglichen Eigenbedarf geltend gemacht. Doch nun wurde es doch nicht die vierstöckige Wochenendresidenz des Arztes aus Zürich, sondern das Haus ist wieder vermietet. Wir dürfen stark vermuten, dass die Mieten nun auf einem wesentlich höheren Niveau liegen als vor der Eigenbedarfskündigung. Halt so gelaufen. Der Eigentümer gibt als Grund für seinen Sinneswandel nicht seinen finanziellen Gewinn an, sondern dass er sich bedroht fühle. Das kann mensch nun glauben oder nicht, dem zum Zeitpunkt der Besetzung noch minderjährigen Marvin half es vor Gericht nichts.
Die Richterin betonte, dass es kein politischer Prozess sei. Der Staatsanwalt nahm trotzdem einen großen Bogen über alle möglichen linken oder mutmaßlich linken Straftaten in der Region um so das Verfahren irgendwie in die Kategorie Exempel statuieren zu bekommen. Es gibt halt relevante und es gibt irrelevante Kontexte in so einem völlig unpolitischen Verfahren.

Eine Einstellung gegen Auflage lehnte der Staatsanwalt kategorisch ab und forderte 80 Arbeitsstunden für den Angeklagten. Die Richterin wertete hingegen das soziale Engagement des Angeklagten und verkürzte deshalb auf 35 Arbeitsstunden. Gegen 7 weitere Hausbesetzer*innen aus der Guntramstraße 44, die nicht minderjährig waren, stehen noch Hausfriedensbruchprozesse an. Rausschmiss von langjährigen Mieter*innen bleibt ein Kavaliersdelikt.