Verfahren vor dem Landgericht nach Protest gegen NPD Parteitag: „Verfolgungseifer“ der Staatsanwaltschaft gegen jungen Anti-Nazi Protestler zurückgewiesen

„Verfolgungseifer“ der Staatsanwaltschaft gegen jungen Anti-Nazi Protestler zurückgewiesen

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Einsatz von Pfefferspray im November 2015 beim Protest gegen den NPD-Parteitag in Weinheim
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Tape Lago Beobachternews

Am heutigen Donnerstag den 9. März fand vor dem Freiburger Landgericht ein Prozess gegen einen jungen Freiburger Antifaschisten statt. Bei den Protesten gegen den NPD Parteitag in Weinheim im November 2015 hatte er sich mit einer Overheadfolie gegen Pfefferspray schützen wollen. Das Freiburger Amtsgericht stufte die Overheadfolie als Schutzwaffe ein. Er wurde wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht verurteilt. Der junge Antifaschist war bei den Protesten gegen die NPD 19 Jahre alt gewesen und vom Amtsgericht nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. 30 Arbeitsstunden sollte er als eine Art Erziehungsmaßnahme ableisten.

Der zuständigen Staatsanwaltschaft genügte allein der Umstand, dass der Angeklagte nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, um gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einzulegen.

In dieser Berufung ging es nun sehr viel um persönliche Details und die Frage, wie erwachsen der junge Antifaschist nun zur Zeit des Protests war. Die Richterin am Landgericht urteilte nun dem Grundsatz nach im Zweifel für den Angeklagten und verwies auf die Rechtsprechung des BGH, wonach eine noch ungefestigte, in der Entwicklung stehende, noch prägbare Person nach Jugendstrafrecht zu beurteilen ist. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen, es blieb bei 30 Arbeitsstunden und dem Jugendstrafrecht.

Im Anschluss an den Urteilsspruch fragten wir den Verteidiger Jan Wennekers, wie er es beurteilt, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt in Berufung gegangen ist. Der Staatsanwalt hatte 40 Tagessätze gefordert und noch einmal von einem martialischen Auftreten betreffend des Tragens von Overheadfolien gesprochen.

2:12

Obwohl nur etwa 10 ZuschauerInnen anwesend waren, darunter 2 bekannte Vertreter des Staatsschutzes mussten alle Anwesenden, auch Radio Dreyeckland durch eine Sicherheitsschleuse gehen und sich nach möglicherweise gefährlichen Gegenständen abtasten lassen. Auch dieses Prozedere wurde von weiteren Staatsschutzbeamten beobachtet. (FK)