Prozess gegen Bewohner der LEA Donaueschingen: Belastende U-Haft in Stammheim beruht womöglich auf falscher Altersfestsetzung

Belastende U-Haft in Stammheim beruht womöglich auf falscher Altersfestsetzung

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Transparent bei Wilkommenszelten gegenüber der BEA
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Als in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen Asylsuchende gegen die Abschiebung eines Mitbewohners protestierten, saßen aus dem gleichen Anlass sechs Bewohner der LEA Donaueschingen schon rund einen Monat in Untersuchungshaft. Beim dortigen Protest am 26. März 2018 sollen Steine geflogen sein, Polizei und Securities fühlten sich gefährdet. Verletzt wurde niemand und der Sozialdienst beruhigte zusammen mit einigen Bewohnern die anderen, die zuletzt alle wieder ins Haus gingen. Dem Vorfall waren häufige nächtliche Abschiebungen und auch schon Konflikte vorangegangen. Während die "tumultartige[n] Szenen" in der Lokalpresse breitgetreten wurden, interessierte die Aufarbeitung kaum noch jemanden, und auch nicht die Situation der Untersuchungshäftlinge, von denen zwei noch minderjährig sein könnten. Am 25. und 26. September fanden nun Verhandlungen am Amtsgericht Villingen statt. Den sechs Angeklagten wurde in einer für alle geltenden Anklage Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung bzw. Beihilfe dazu sowie tätlicher Angriff auf Polizeibeamte vorgeworfen. In fünf Fällen sind die Urteile schon ergangen: Es sind Bewährungsstrafen von einmal 15, zweimal zwölf, einmal sieben und einmal sechs Monaten. Die beiden besonders jungen Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht behandelt. Während vier der sechs Angeklagten von ihren Anwält*innen zu einem Geständnis noch vor der - recht knappen und lückenhaften - Beweisaufnahme geraten worden war, läuft das Verfahren gegen einen Angeklagten noch weiter. Bereits verurteilt, aber nicht geständig ist auch der sichtlich noch sehr junge Mandant von Rechtsanwalt Ullrich Hahn, dem auch die Zeugen letzlich nicht mehr vorwarfen, als zwischen Angst und Neugier mitgerannt zu sein. Er hatte seine U-Haft großteils in Stuttgart-Stammheim verbracht, was ihm psychisch sehr zusetzte. Wäre er bei seiner Ankunft in Deutschland nicht kurzerhand zum Volljährigen erklärt worden, wäre wohl alles ganz anders gelaufen, erläutert Rechtsanwalt Hahn im Interview zum Prozess.

 

[Anmerkung: In einer früheren Version war fälschlicherweise von 15, 12, 7, und 6 Jahren Bewährungsstrafe die Rede, das war ein Versehen. Es handelt sich um Monate.]

Update 5. 10. 2018: Nach der heutigen Fortsetzung der Verhandlung ist auch das Urteil gegen den sechsten Angeklagten ergangen: Er wird nach einem vollumfänglichen Geständnis mit einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung bestraft, hinzu kommen wie auch bei den anderen Angeklagten gemeinnützige Arbeitsstunden.